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evm zieht positive Bilanz nach zahlreichen Infoveranstaltungen zur Heizgesetzgebung
KOBLENZ/REGION. Die Energiewende verändert, wie wir künftig heizen – und sorgt weiterhin für viele Fragen. Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) hat in den vergangenen Monaten zahlreiche kostenlose Informationsveranstaltungen angeboten, um Bürgerinnen und Bürgern Orientierung zu geben. Das Ergebnis: Die anfängliche Verunsicherung rund um gesetzliche Vorgaben ist spürbar zurückgegangen.
Wärmepumpe überzeugt – auch im Altbau


„Während 2024 viele Haus- und Wohnungseigentümer aufgrund der politischen Entscheidungen noch sehr verunsichert waren, haben die Menschen inzwischen ihren Frieden mit der Wärmewende gemacht“, sagt evm-Sprecher Marcelo Peerenboom, der die Veranstaltungen moderierte. „Für die meisten ist inzwischen klar geworden: Die Wärmepumpe ist in vielen Fällen die richtige Wahl, wenn es ums klimafreundliche Heizen geht.“ Nach Angaben der evm zeigt sich zunehmend, dass Wärmepumpen auch in Altbauten zuverlässig funktionieren – selbst ohne Fußbodenheizung.
Häufige Fragen: Wasserstoff, Wärmeplanung und H2-ready
Ein zentrales Thema der Infoabende war die Frage, wie sich gesetzliche Vorgaben und kommunale Wärmeplanung auf die eigene Immobilie auswirken. Viele wollten wissen, ob künftig Wasserstoff im privaten Wärmemarkt eine Rolle spielt. „Die Politik sieht diese Energiequelle vorrangig für Industriebetriebe vor“, so Peerenboom. „Wir gehen daher nicht davon aus, dass Wasserstoff großflächig zum Heizen von Privathaushalten genutzt werden kann – die verfügbare Menge wird dafür nicht ausreichen.“
Auch der Begriff „H2-ready“ tauchte häufig auf. Gemeint ist die technische Möglichkeit, Erdgasheizungen später mit Wasserstoff zu betreiben. Diese Option erfüllt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes durch Technologieoffenheit. „H2-ready bedeutet, dass Erdgas mit bis zu 20 Volumenprozent Wasserstoff verbrannt werden kann“, erklärt der evm-Sprecher.
Gasheizungen: Bestandsschutz und neue Anforderungen
Viele Bürgerinnen und Bürger fragten zudem, ob Gasheizungen bald verboten werden. Die Antwort fällt klar aus: Nein – bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz, ein Betriebsverbot greift erst ab 2045. Wer jedoch eine neue Heizung einbaut, muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, etwa durch Biogas, Wasserstoff oder Ökostrom. Für viele ist die Wärmepumpe daher die effizienteste und zukunftssichere Lösung. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind dabei Standard, in einigen Fällen kommen auch Erdwärmelösungen infrage.
Praktische Hinweise zu Übergangslösungen
Auch alltagsnahe Fragen spielten eine große Rolle: Gibt es Abstandsregeln für Außeneinheiten von Wärmepumpen? In Rheinland-Pfalz nicht – empfohlen werden jedoch mindestens 30 Zentimeter Abstand zur Hauswand für eine gute Luftzirkulation.
Was passiert, wenn eine Heizung irreparabel ausfällt? Bis Juni 2028 darf noch eine Gasheizung eingebaut werden – allerdings nur nach verpflichtender Beratung und unter der Voraussetzung, dass sie H2-ready ist. Ab 2029 ist zudem ein Grüngastarif verpflichtend. Wird in einer Kommune bereits ein Wärmenetz geplant, kann ein Vorvertrag abgeschlossen werden. Dann ist der Einbau einer Gasheizung als Übergangslösung möglich, ohne dass die Grüngasregel greift.
„Aktuell gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für den Austausch alter Heizungen gegen effiziente Lösungen wie die Wärmepumpe“, betont Peerenboom. „Wer sich frühzeitig informiert, spart nicht nur Geld, sondern gestaltet aktiv die Energie- und Wärmewende mit.“
Weitere Informationen
Individuelle Lösungen, Fördermöglichkeiten und neue Termine für Infoveranstaltungen 2026 finden Interessierte unter: www.evm.de/heizung (evm) 

Kategorie: Bunte Meldungen
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