Drucken

Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des rheinland-pfäl-
zischen Landtags soll das für die Einsetzung eines Untersuchungsaus-
schusses notwendige Quorum in der Landesverfassung in Artikel 91
von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags auf ein Viertel angeho-
ben werden. Dies entspricht dem Quorum auf Bundesebene sowie in
mehreren anderen Bundesländern. Der Landtagspräsident ist nun ge-
beten worden, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das
Verfahren und die Termine festzulegen.


„Das verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit, einen Untersu-
chungsausschuss einsetzen zu können, ist das schärfste Kontrollinstrument
des Parlaments gegenüber der Regierung. Dieses Recht steht im Span-
nungsfeld zur Arbeits- und Funktionsfähigkeit von Landtag und Landesregie-
rung. Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder
bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähig-
keit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen. Aus diesem
Grund bedarf es einer Neujustierung, da ein bewusster Missbrauch dieses
Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht
mehr ausgeschlossen werden kann“, betonen Marcus Klein (CDU), Mi-
chael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (GRÜNE). „Die
Landtagsfraktionen sind sich daher einig: Durch das 41. Landesgesetz zur
Änderung der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz soll das in Artikel 91
Absatz 1 Satz 1 normierte Minderheitenquorum für die Beantragung eines
Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Mitglieder
des Landtags erhöht werden.“ (CDU RLP) 

Kategorie: Bunte Meldungen
Zugriffe: 59