Höhr-Grenzhausen (ots)
Durch Anwohner wurde Beschwerde über ein überlautes Motorrad geführt, dass in den vergangenen Tagen mehrfach die L 307 (Ortsumgehung Höhr-Grenzhausen) befahren hat. Durch weitere Hinweise und polizeiliche Ermittlungen ergaben sich Anhaltspunkte auf einen konkreten Standort dieses Motorrads in der Ortslage von Höhr-Grenzhausen. Die Anschrift wurde am 29.08.2023 gegen 20:30 Uhr überprüft, wobei dieses Motorrad vorgefunden wurde sowie ein weiteres. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich bei den angebrachten amtlichen Kennzeichen um Totalfälschungen handelt. Beide Motorräder wurden mit dem Ziel der Einziehung durch die Polizei beschlagnahmt. Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an. (Quelle Polizei Montabaur)
Die Arbeitslosigkeit ist im August – gemessen an den Vorjahresmonaten – ungewohnt deutlich gestiegen. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Wegen der späten Ferien melden sich junge Leute nach absolvierter Ausbildung entsprechend verzögert arbeitslos; immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine werden nach beendeten Sprachkursen statistisch als Arbeitslose gezählt – und nicht zuletzt beginnt die Rezession sich auszuwirken. Aktuell sind im Agenturbezirk Montabaur 6.555 Personen ohne Job gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt bei 3,6 Prozent. (Quelle Arbeitsagentur Montabaur)
Aull (ots)
Am Dienstag, den 29.08.2023, führten Beamte der Polizeiinspektion Diez um 22 Uhr in der Koblenzer Straße eine Verkehrskontrolle mit einem 26-jährigen Mann aus Saarbrücken durch. Im Pkw des Mannes konnten die Beamten ca. 12 Kg unversteuerten Tabak, welchen er aus Luxemburg eingeführt hatte, auffinden und sicherstellen. Gegen den Mann wurde in Zusammenarbeit mit dem Zoll ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. (Quelle Polizei Diez)
Die 3. gr. Strafkammer des Landgerichts hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.06.2022 wegen „versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit vorsätzlichen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in weiteren drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln“, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie den Vorwegvollzug eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafe angeordnet und eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt.