Koblenz (ots)
Im Verlauf des Samstagnachmittags und des frühen Abends fanden in Koblenz mehrere angemeldete Versammlungen - im Schwerpunkt gegen die Aufzüge von Gegnern der Coronamaßnahmen statt. Diese Versammlungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse.
Allerdings trafen sich trotz des Versammlungsverbots der Stadt Koblenz erneut auch eine geringe Anzahl von Personen aus dem Spektrum der Gegner gegen Coronamaßnahmen. In mehreren Kleingruppen Koblenz zogen diese Personen - dieses Mal unter den Vorwand eines Einkaufsbummels - durch verschiedene Straßen der Innenstadt.
Die Polizei hat sämtliche dieser verbotenen Ansammlungen und Aufzüge gestoppt und gemeinsam mit der Versammlungsbörde unterbunden. Die Personalien der Teilnehmer-/innen wurden erhoben und die Betroffenen erhielten einen Platzverweis. Alle Personen erwartet außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bzw. gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung. Es drohen Bußgelder von bis zu 500 EUR.
Fünf Personen kamen den während des Tages ausgesprochenen Platzverweisen der Polizei nicht nach. Sie mussten zur Durchsetzung des Platzverweises in polizeilichen Gewahrsam genommen. (Quelle Polizei Koblenz)
Omikron-Welle erreicht Westerwaldkreis mit voller Wucht
Gesundheitsamt muss Abläufe anpassen – Infizierte können nicht mehr angerufen werden
Die Entwicklung hat sich bereits in der letzten Woche abgezeichnet: Die Omikron-Welle hat auch den Westerwaldkreis erreicht. Mehrere hundert positive Fälle pro Tag bringen das Gesundheitsamt an die Kapazitätsgrenze und machen eine Anpassung der Verfahrensabläufe nötig.
„Aufgrund der Vielzahl der Fälle ist es uns bis auf weiteres nicht mehr möglich, alle positiv getesteten Personen telefonisch zu kontaktieren“, sagt Sarah Omar, Leiterin des Westerwälder Gesundheitsamtes. Vielmehr sendet das Gesundheitsamt den infizierten Personen, deren PCR-Befunde dem Gesundheitsamt übermittelt wurden, unaufgefordert die Isolationsbescheinigung zu. Der aktuell zeitlich massiv verzögerte Versand der Bescheide soll durch die Umstellung beschleunigt werden.
Unterstützung der Schulen in der Pandemie
„Kinder und Jugendliche haben durch die Corona-Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen. Es ist deshalb umso wichtiger, dass wir ihnen jetzt so viel Normalität wie möglich und vor allen Dingen so viel Präsenzunterricht wie möglich bieten. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie ergänzen die Teams an den Schulen und unterstützen die gesamte Schulgemeinschaft, vor allem unsere Schülerinnen und Schüler. Auch 2022 beteiligt sich das Land deshalb mit insgesamt rund zehn Millionen Euro an der Finanzierung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig heute in Mainz an.
Es bleibt dabei: Der Kreis Altenkirchen untersagt weiterhin unangemeldete und nicht genehmigte so genannte „Montagsspaziergänge“. Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom 21. Januar bestätigt die Regelung der vergangenen Wochen: Demnach sind die Durchführung von und Teilnahme an dem für den 24. Januar in der Kreisstadt geplanten und angekündigten, aber erneut unangemeldeten Montagspaziergang, untersagt. Gleiches gilt für jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis bis zum 30. Januar. Die Argumentation bleibt dabei naturgemäß die gleiche: Weil die Veranstaltungen in Altenkirchen bislang weder angemeldet noch genehmigt waren und viele ungeimpfte Personen teilgenommen haben, verstoßen sie laut Kreisverwaltung gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Versammlungsgesetz, bergen zudem – auch mit Blick auf die regional wie bundesweit weiter steigenden Infektionszahlen – große Ansteckungsrisiken. Die Veranstalter der unangemeldeten „Spaziergänge“ umgehen demnach bewusst das Anmelde-Erfordernis und damit verbundene Auflagen. Angemeldete Veranstaltungen hingegen können unter Auflagen durchgeführt werden und fanden bereits statt. Es stehe, so die Kreisverwaltung, jedem Versammlungsteilnehmer frei, bereits jetzt geplante und als „Spaziergänge“ bezeichnete Veranstaltungen anzumelden. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung konsequent kontrolliert und geahndet werden. Dabei drohen in der Regel Bußgeldbeträge von mindestens 200 Euro. Die neue Allgemeinverfügung wird mit Datum vom 21. Januar auf der Website des Kreises (https://www.kreis-altenkirchen.de) veröffentlicht, sie tritt am 24. Januar in Kraft. (Quelle Kreis Altenkirchen)