Anlässlich des Internationalen Tags der Seltenen Erkrankungen am letzten Tag im Februar informieren die Selbsthilfekontaktstelle Limburg-Weilburg und verschiedene Selbsthilfegruppen am Donnerstag, 28. Februar 2019, von 10 bis 14 Uhr in der Limburger Innenstadt am Europaplatz über das Thema „Seltene Erkrankungen“ und die Möglichkeiten einer Selbsthilfegruppe. Damit möchten sie Selbsthilfegruppen unterstützen, sich zu präsentieren und für das Thema „Seltene Erkrankungen“ sensibilisieren.
Als „Seltene Erkrankung“ wird eine Krankheit bezeichnet, die so selten auftritt, dass sie in einer Arzt-Praxis üblicherweise maximal einmal im Jahr vorkommt. Solche Krankheiten sind oft lebensbedrohlich oder chronisch einschränkend. Allein in Deutschland sind vier Millionen Kinder und Erwachsene von einer chronischen seltenen Erkrankung betroffen.
Mainz (ots) - Niemand möchte einen Einbruch in den eigenen vier Wänden erleben. Dennoch sind viele Häuser und Wohnungen nicht ausreichend davor geschützt. Oft auch einfach, weil das entsprechende Wissen fehlt. Die Polizei Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern daher individuelle, kostenfreie Sicherungsberatungen an, um sich vor Einbrechern bestmöglich zu wappnen.
Einbruchschutz gehört seit vielen Jahren zu den Kernaufgaben der polizeilichen Präventionsarbeit. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2018 alleine für den Bereich Eigentumsdelikte über 3900 Präventionsmaßnahmen durchgeführt - davon rund 2800 Beratungen, Vorträge und Veranstaltungen zum Thema Einbruchschutz.
Doch wie läuft so eine Einbruchschutzberatung überhaupt ab? Zu Beginn einer Einbruchschutzberatung weist sich der Polizeibeamte zunächst aus. Danach begutachtet er gründlich das Haus oder die Wohnung und erstellt eine individuelle Schwachstellenanalyse. Auf Grundlage dieser werden dann entsprechende Empfehlungen gegeben, wie Bewohner Haus oder Wohnung sicherer machen können.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dem Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative im Streit um den geplanten Autohof und die Rodung eines Waldgebietes bei Heiligenroth stattgegeben. Damit müssen die Fällarbeiten vorerst ruhen, bis vom Gericht eine endgültige Entscheidung in der Sache folgt. Am vergangenen Donnerstag hatte die Firma Bellersheim beim Forstamt den Antrag auf Sofortvollzug der Rodungsmaßnahmen für das Gelände gestellt. Am vergangenen Donnerstag hat die Firma Bellersheim beim Forstamt in Neuhäusel den Antrag auf Sofortvollzug der Rodungsmaßnahmen für den geplanten Autohof in Neuhäusel gestellt. Das Forstamt Neuhäusel hat den Sofortvollzug der Rodungsmaßnahmen für vergangenen Freitag angeordnet. Die Naturschutzinitiative hielt am Freitagnachmittag eine Mahnwache mit etwa 150 Demonstranten. Gegen diesen Sofortvollzug des Forstamts Neuhäusel hat die Naturschutzinitiative vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ebenfalls am Freitagnachmittag Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat die Firma Bellersheim aufgefordert, bis Dienstag, den 19. Februar, 12.00 Uhr, zu dieser Klage Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts kam bereits am Montagabend.
Gunnar Bach führte dazu auch Interviews mit den Beteiligten.
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Wie jedes Jahr im Winter häufen sich beim Gesundheitsamt des Westerwaldkreises wieder die Meldungen über Windpocken Erkrankungen. Vielen Erwachsenen sind die Windpocken noch aus ihrer Kindheit eine Erinnerung: fiese, stark juckende Bläschen und Pusteln, die verkrusten, sich aber auch entzünden können und dann Narben hinterlassen. Dazu kommen Fieber und allgemeines Krankheitsgefühl. Insbesondere Säuglinge und Immungeschwächte können schwere Verläufe mit bakteriellen Superinfektionen, Lungenentzündung und Beteiligung des Nervensystems erleiden.
Seit 2004 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts die Impfung gegen Windpocken. Die erste Impfung sollte gleichzeitig mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen. Die 2. Impfung dann im Alter von 15 bis 23 Monaten. Eltern sollten den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen und verpasste oder vergessene Impfungen schnellstmöglich nachholen; gleiches gilt für Frauen vor einer geplanten Schwangerschaft, falls sie selbst als Kind keine Windpocken hatten. Eine Windpocken-Erkrankung der Schwangeren zeitnah vor der Geburt kann schwerste Verläufe beim Neugeborenen verursachen.