Nassau, Bad Ems, Laurenburg (ots)
Beamte der Kriminalpolizei in Montabaur haben am Donnerstag, den 14.03.2024, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum vollstreckt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz, anlässlich zweier Raubüberfalle vom 08.01.2024 in Dausenau und vom 20.01.2024 in Bad Ems. Hierbei verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen und raubten unter Vorhalt einer Waffe Schmuck sowie Wertgegenstände.
Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt sieben tatverdächtige Personen. Davon wurden vier Personen der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl - die vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Bei den Tätern handelt es sich zum Teil um Jugendliche sowie heranwachsende Personen. Der Erlass des Haftbefehls gegen einen jugendlichen Tatverdächtigen erfolgte im Zusammenhang mit einer anderen Tat und nicht aufgrund der ihm vorgeworfenen Beteiligung an den Raubstraftaten. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen konnte weiteres Beweismaterial sichergestellt werden, welches nun durch Beamte der Kriminalpolizei Montabaur ausgewertet wird. (Quelle Polizei Montabaur)
Die Staatsanwaltschaft legt dem 48-jährigen Angeklagten zur Last, am 20.12.2023 eine schwere
räuberische Erpressung begangen zu haben. Der Angeklagte soll am Nachmittag des Tattages
ausgestattet mit einer dunklen Wollmütze und Mund-Nasen-Schutz eine Postfiliale betreten und unter
Vorhalt einer schwarzen Nachbildung einer Pistole, die äußerlich nicht von einer echten Schusswaffe
unterscheidbar gewesen sein soll, die Herausgabe von Bargeld verlangt haben. Unter dieser Drohung
soll ihm die dort tätige Mitarbeiterin Geldscheine in Höhe eines Betrages von 565 € aus der Kasse
übergeben haben, welche der Angeklagte in seinen Rucksack gepackt und sodann die Filiale verlassen
haben soll. (Quelle LG Koblenz)
Den fünf Angeklagten im Alter von 23 bis 27 Jahren wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 26.09.2023
bis 28.09.2023 gemeinschaftlich einen erpresserischen Menschenraub sowie einer der Angeklagten
zugleich eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Die Angeklagten sollen den ihnen bekannten Geschädigten am Abend des 26.09.2023 gewaltsam
entführt haben, um von dessen Brüdern Lösegeld zu erpressen.
Dem 43-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in der Zeit vom
01.01.2023 bis 22.06.2023 in fünf Fällen die im Tatzeitraum 12 bzw. 13-jährige Geschädigte, die er
über einen Messenger-Dienst kennen gelernt hatte, sexuell missbraucht sowie in zwei Fällen mittels
pornographischer Reden auf sie eingewirkt zu haben. Ferner wird ihm vorgeworfen, sich in acht Fällen
den Besitz an einem kinderpornographischen Inhalt verschafft und in einem weiteren Fall 20
Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt besessen zu haben. (Quelle LG Koblenz)