Altenkirchen (ots)
Am Freitag, 19.04.2024, gegen 10.00 Uhr, ereignete sich in Altenkirchen, Wiedstraße, ein Arbeitsunfall. Nach bisherigen Erkenntnissen stürzte ein 30-jähriger Mann bei Arbeiten in einem Baum aus ca. 10 Metern Höhe ab. Er wurde mit schweren Verletzungen mittels eines Rettungshubschraubers in eine Klinik verbracht. Zur Ursache des Unfalls können derzeit keine Angaben gemacht werden. Im Einsatz waren Kräfte des Rettungsdienstes und der Polizei Altenkirchen. (Quelle Polizei Altenkirchen)
Emsiges Treiben war vielerorts am 13. April zu beobachten, denn zahlreiche Helferinnen und Helfer sorgten im Rahmen der Aktion „Saubere Landschaft“ im Westerwaldkreis für Ordnung. Rund 200 Ortsgemeinden, Ortsteile, Organisationen und Vereine, darunter auch Jugendfeuerwehren, Schulen sowie Kindergärten, sammelten beim kreisweiten Frühjahrsputz Müll ein.
Höhn (ots)
Am 18.04.2024 kam es gegen 07:00 Uhr im Bereich der Bornstraße in Höhn zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Schulbus beteiligt war. Hier kollidierte der Bus mit einer Hauswand. Zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalles ist nicht auszuschließen, dass dem Busfahrer ein möglicherweise nicht unbeteiligter PKW entgegenkam. Bei dem Verkehrsunfall wurde eine Fensterscheibe des Busses derart beschädigt, dass er bei der Weiterfahrt, zwischen den Ortsteilen Höhn und Pottum sowie in der Willmenroder Straße in Westerburg, Glasscherben verlor. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Verkehrsunfall oder zu dem möglichen unfallbeteiligten PKW machen können, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Westerburg zu melden. Zudem werden die Personen gesucht, die sich zum Unfallzeitpunkt in dem Schulbus befunden haben. Ebenso werden die Personen aufgefordert sich bei der Polizei in Westerburg zu melden, die durch die heruntergefallenen Glasscherben einen Sachschaden erlitten. (Quelle Polizei Montabaur)
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 geführte Ermittlungsverfahren gegen den früheren Landrat des Landkreises Ahrweiler und den während der Katastrophe zuständigen Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) am 17.04.2024 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Nach dem Ergebnis der außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen hat sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Eine strafgerichtliche Verurteilung ist nicht zu erreichen. Bei dieser Sachlage ist die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen zur Einstellung des Verfahrens verpflichtet.