Koblenz - mikeXmedia -
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen 15 Mitglieder des Motorradclubs der "Hells Angels" Boppard ein Verfahren. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Betäubungsmittelgesetz sowie diverser Gewaltdelikte. In Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden am Sonntag 26 Objekte durch Polizeibeamte der Bundes- und Landespolizei durchsucht. Dabei wurden unter anderem Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie geringe Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt.
Die Anschlussweiche, über die die stillgelegte Brexbachtalbahn an die rechtsrheinische Hauptstrecke der DB Netz AG angebunden werden kann, bleibt vorerst bestehen. Die DB Netz AG verpflichtete sich in einem in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht geschlossenen Vergleich, von der ihr erteilten Genehmigung zum Rückbau der Weiche vorerst keinen Gebrauch zu machen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Eifelbahnverkehrsgesellschaft zur Rücknahme ihrer gegen die Genehmigung erhobenen Klage und zum Nachweis einer gesicherten Finanzierung ihres Vorhabens zur Reaktivierung der Brexbachtalbahn bis Mitte 2018.
Westerwaldkreis (ots) - Die Polizei im Westerwald sucht nach einer Serie von Einbrüchen, nach Zeugen, die möglicherweise sachdienliche Beobachtungen gemacht haben. Gleich mehrfach hatten die Diebe im Kreis zugeschlagen. Hilgert: Am gestrigen Donnerstag hebelten Unbekannte in der Zeit von 13:30 - 17:30 Uhr die Terrassentür eines Wohnhauses in der Straße Schlafheckelchen auf und entwendeten Schmuckstücke.
Rhein-Lahn-Kreis (ots) - Private Verkaufsanzeigen im Internet erfreuen sich, gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit, großer Beliebtheit, rufen jedoch auch Betrüger auf den Plan. In einem aktuellen Fall schickte der Interessent dem Verkäufer einen Verrechnungsscheck, welcher mit einem wesentlich höheren Betrag gezeichnet war, als der verhandelte Kaufpreis. Der Verkäufer wurde gebeten, den überzeichneten Differenzbetrag zurück zu überweisen. Dies tat der Geschädigte jedoch nicht, sondern wandte sich richtigerweise an die Polizei. Die Polizei warnt eindringlich davor, die Anweisungen der "Käufer" zu befolgen. Denn wenn der zugesandte Verrechnungsscheck im Anschluss "platzt" und von der Bank des Verkäufers nicht eingelöst wird, verliert dieser, neben der verkauften Ware, auch noch den zurückgezahlten Differenzbetrag. Da die Täter vom Ausland aus agieren, sind die Ermittlungen schwierig und nur selten von Erfolg gekrönt.