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Die persönlichen Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen im Rahmen des Zensus 2022 sind größtenteils abgeschlossen.
Wie die Zensuserhebungsstelle im Westerwaldkreis nun mitteilt, wird ein kleiner Teil der bereits Befragten erneut für ein kurzes, circa fünf minütiges Interview kontaktiert.
Die Wiederholungsbefragung dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen.
Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden im Nachgang mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden.

Kreisweit betrifft dies etwa 750 zufällig ausgewählte Personen. Dabei wird die Wiederholungsbefragung der ersten Befragung gleichen. Die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus kündigen laut Pressemeldung den ausgewählten Haushalten den persönlichen Befragungstermin für die Wiederholungsbefragung schriftlich an. Wie die Erhebungsstelle mitteilt, handelt sich dabei jedoch nicht um dieselben Interviewerinnen und Interviewer wie beim Erstinterview.

Wie die Erhebungsstelle in der Presseinfo verdeutlicht, besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Denn diese ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt. Die Wiederholungsbefragung ist EU-weit vorgeschrieben und läuft bis ungefähr Anfang November.

Zum persönlichen Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer wie bereits bei der Erstbefragung mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus, zum Beispiel einem Personalausweis oder einem Reisepass. Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden die Bürgerinnen und Bürger auf www.zensus2022.de. (Quelle Westerwaldkreis)