Limburg (ots)
(da)Am Sonntagvormittag kam es in Kirberg zu einem versuchten Tötungsdelikt. Gegen 11 Uhr betrat ein 50-jähriger Mann eine Bäckerei in der Wassergasse. Dort befand sich zu diesem Zeitpunkt seine von ihm getrennt lebende Ehefrau. Im Verkaufsraum soll er sie nun mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Die Frau erlitt hierdurch diverse schwere Stich- sowie Schnittverletzungen und wurde zur weiteren medizinischen Betreuung in ein Krankenhaus gebracht. Ersten Ermittlungen zufolge sollen Umstehende eingeschritten und den Mann vor weiteren Tatausführungen abgehalten haben. Dabei wurde auch er verletzt. Er wurde von einem Rettungshubschrauber in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Das zuständige Fachkommissariat der Regionalen Kriminalinspektion Limburg-Weilburg hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen. Gegen den Tatverdächtigen wird nun wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. (Polizei Westhessen)
Breitscheid OT Hochscheid (ots)
Am 19.09.2026 kam es gegen 15:45 Uhr zu einem Absturz eines Gleitschirmfliegers. Dieser geriet unmittelbar nach dem Start in Turbulenzen und versuchte nach Zeugenaussagen, wieder zum Startpunkt zurückzufliegen. Kurz nachdem er knapp über die Baumgrenze hinausflog, riss offenbar die Thermik und er stürzte ca. 6 Meter zu Boden. Hierbei wurde er schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt. Er wurde in einem Rettungshubschrauber in ein Kölner Krankenhaus verbracht. (Polizei Straßenhaus)
Wirges (ots)
Heute Nachmittag kam es gegen 16:05 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit zwei Beteiligten Fahrzeugen auf der BAB 48 im Bereich des Dernbacher Dreiecks in Fahrtrichtung Frankfurt. Zum Unfallzeitpunkt herrschte dort stockender Verkehr. Der Fahrer eines PKW schätzte die Situation falsch ein und fuhr, vermutlich aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit, einem Fahrzeuggespann, bestehend aus PKW und Anhänger, hinten auf. Hierdurch wurden zwei Insassen in dem Gespann leicht verletzt. An allen Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Die Überleitung der BAB 48 auf die BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt musste für die Dauer der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten voll gesperrt werden. Im Einsatz waren neben dem Rettungsdienst und der Freiwilligen Feuerwehr Ransbach-Baumbach auch die Polizeiautobahnstation Montabaur. (Polizei Montabaur)
Die Regionalnachrichten immer zur "ungeraden Stunde" hören unter: live.radiowesterwald.dd
Limburg: Stadt legt Widerspruch gegen FOC-Erweiterung ein
Pottum/Stahlhofen: Kreisstraße 54 am Wiesensee wird saniert
Bannberscheid: 60 neue Bauplätze im Neubaugebiet Am Heidchen
Die Stadt Limburg hat Widerspruch gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung des Factory-Outlet-Centers in Montabaur eingelegt. Der Magistrat stimmte dem Schritt einstimmig zu. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hatte die Baugenehmigung im Februar erteilt. Geplant ist, die Verkaufsfläche von bisher rund 10.000 Quadratmetern um weitere rund 9.800 Quadratmeter zu vergrößern. Limburg sieht darin eine mögliche Belastung für den örtlichen Handel und die Innenstadt. Bürgermeister Hahn fordert auch andere betroffene Kommunen auf, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Die Kreisstraße 54 zwischen Pottum und Stahlhofen am Wiesensee wird auf einer Länge von rund 1,2 Kilometern saniert. Die Bauarbeiten haben planmäßig begonnen und sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Während der Arbeiten kommt es zu Veränderungen bei den Verkehrsflüssen. Die laufende Schlammumlagerung im Wiesensee wird durch die Sanierung nicht beeinträchtigt. Die Maßnahme betrifft damit die Straße, nicht die laufenden Arbeiten im See. Verkehrsteilnehmer müssen sich im Bereich der Strecke auf veränderte Verkehrsbedingungen einstellen.
In Bannberscheid hat die Erschließung des Neubaugebiets Am Heidchen begonnen. Auf einer Fläche von rund 5,4 Hektar entstehen insgesamt 60 Bauplätze. Die Grundstücke sind zwischen rund 480 und 720 Quadratmeter groß. Die Ortsgemeinde besitzt 35 der Bauplätze und bietet diese für 150 Euro je Quadratmeter an. Bewerbungen für die gemeindeeigenen Grundstücke sind noch bis Ende Oktober möglich. Die Vergabe soll nach einem Punktesystem erfolgen und ist für Dezember vorgesehen.
Die Stadt Limburg hat Widerspruch gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung des FOC in Montabaur eingelegt. Der Magistrat sieht mögliche Auswirkungen auf den örtlichen Handel und die Innenstadt.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.