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Sonderdienst Kinderschutz, Ganztagsförderungsgesetz und Jugendschöffenwahl im Fokus

Bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Westerwaldkreises am 15. Mai im Bürgerhaus in Wirges gab es unter anderem interessante Einblicke in die Arbeit des Jugendamtes sowie dessen organisatorische und personelle Aufstellung. Das Jugendamt ist mit seinen circa 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der größten Abteilungen der Kreisverwaltung. Sie sind für knapp 40.000 Einwohner des Westerwaldkreises unter 20 Jahren zuständig und haben ein breites Aufgabengebiet. Es erstreckt sich von Jugendhilfe über Elterngeld bis hin zu der Betreuung von Kitas und dem Allgemeinen Sozialen Dienst.

Sonderdienst Kinderschutz agiert unmittelbar bei Kindeswohlgefährdung

Einen ganz besonderen Service bietet der Westerwaldkreis in diesem Zusammenhang mit dem Sonderdienst Kinderschutz, der sich im Anschluss vorstellte. Er fungiert als schneller Einsatztrupp bei akuter Kindeswohlgefährdung. Sobald das Jugendamt Kenntnis gravierender Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung erlangt, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln. Das Kinderschutzteam arbeitet dabei eng mit äußeren Stellen wie zum Beispiel Schulen, Kitas, Ärzten und der Polizei zusammen. Es gilt zunächst, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen. Im Anschluss kann es erforderlich sein, sich schnell persönlich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen.

Durch eingespielte Abläufe, intensiven Austausch und Erfahrung sind gezielte Interventionen möglich. Dies kann Hilfen zur Erziehung in der Familie oder andere Unterstützungsangebote umfassen. Denn Ziel ist es nicht, die Kinder sofort aus der Familie zu nehmen, sondern die Gefährdung zu prüfen und mit passenden Handlungen zu reagieren. Allein in diesem Jahr erreichten das Kinderschutzteam bisher knapp 200 Meldungen. Das Spektrum reichte vom Verdacht auf akute Gefährdung durch körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt gegenüber Kindern über heftige Streitigkeiten zwischen den Eltern bis hin zu starker Überforderung von Familien, die sich durch eine stark vermüllte Wohnung, fehlende Nahrung oder Energieversorgung zeigte.

Umsetzung Ganztagsförderungsgesetz

Als weiteren Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Jugendhilfeausschuss mit dem sogenannten Ganztagsförderungsgesetz. Dieses legt fest, dass jedes Kind ab Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung hat. Die Ganztagsförderung soll an allen Werktagen im Umfang von acht Stunden zur Verfügung stehen, auch für circa acht Wochen Ferienzeit. Eingeführt wird der Anspruch im Schuljahr 2026/27 zunächst für die 1. Klasse. Die Umsetzung in der Praxis stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Das Jugendamt des Westerwaldkreises arbeitet daher unter anderem eng mit der Schulabteilung der Kreisverwaltung, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Verbandsgemeinden und den hauptamtlichen Jugendpflegen im Kreis zusammen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Großes Interesse am Jugendschöffenamt

Anschließend bestätigte der Jugendhilfeausschuss noch einstimmig die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffinnen und -schöffen. Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind diese von den Amtsgerichten Montabaur und Westerburg auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses neu zu wählen. Erfreulicherweise bestand großes Interesse: Für den Amtsgerichtsbezirk Montabaur konnten 48 Bewerberinnen und 45 Bewerber in die Vorschlagslisten aufgenommen werden. Die Vorschlagslisten für den Amtsgerichtsbezirk Westerburg zählen 31 weibliche und 37 männliche Bewerbungen. (Quelle Westerwaldkreis)