Der Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion für die Einrichtung von Notfalltreffpunkten in allen Orten des Westerwaldkreises ist nach den Worten ihres Fraktionssprechers Stephan Krempel „zu einem echten Erfolgsmodell für die Region“ geworden. Auf Antrag der CDU hatte der Westerwälder Kreistag finanzielle Mittel für die Einrichtung dieser Treffpunkte in den Westerwälder Gemeinden zur Verfügung gestellt. Landrat Achim Schwickert konnte in der jüngsten Kreistagssitzung nun berichten, dass schon zwei Drittel aller Gemeinden diese Fördermöglichkeit bereits in Anspruch genommen haben.
Der Westerwälder Kreistag hatte auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, um einen Anreiz für die Schaffung von Notfalltreffpunkten zu schaffen. Nach diesem Konzept soll jede Gemeinde einen zentralen Anlaufpunkt in Krisenfällen haben, der auch bei den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gemacht werden soll. In einer Notsituation, beispielsweise bei einem längerfristigen Stromausfall oder einer Evakuierung, sollen geeignete Räumlichkeiten genutzt und für die Bevölkerung eingerichtet sein. Die Unterbringung und Versorgung der Bevölkerung muss in einem Krisenfall so organisiert werden, dass die Arbeit der Feuerwehr in einem Notfall nicht beeinträchtigt wird.
Zwischenzeitlich haben 127 von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis dieses Programm genutzt, konnte Landrat Achim Schwickert den Kreistagsmitgliedern berichten. Dabei sind die Einsatzmöglichkeiten für die Mittel flexibel und würden durch die Gemeinden selbst entschieden. In vielen Fällen würden die Gemeinden die Möglichkeit für Notstromeinspeisungen am geplanten Treffpunkt schaffen. Je nach Situation vor Ort mache auch die Zusammenarbeit mehrerer Ortsgemeinden Sinn.
Auch die CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Jenny Groß, selbst Mitglied im Westerwälder Kreistag, freut sich über den guten Zuspruch. „Hier zeigt sich, wie der Anstoß, den die CDU-Fraktion im Kreistag gegeben hat, zeitnah die Sicherheit der Bevölkerung im Westerwald verbessert. Ich kann nur alle noch verbliebenen Gemeinden ermuntern, diese Möglichkeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auch zu nutzen.“ Ein Förderantrag muss über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung bis spätestens 31.12.2025 beim Westerwaldkreis gestellt werden.“ (Heinrich Boll)