Mainz, 18. November 2025. Das Sondervermögen zur „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern steht weiterhin zur Verfügung, um den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe im Ahrtal abzusichern. Anträge können noch bis einschließlich 30. Juni 2026 gestellt werden. Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) können Hilfen für Schäden an Hausrat und privaten Gebäuden, für Schäden an Betriebsstätten sowie Einkommensbußen von Unternehmen, Selbstständigen und freien Berufen beantragt werden.
Digitale Antragsstellung
Die Anträge für Hausrat und private Gebäude sowie für Schäden an der Betriebsstätte können vollständig digital über das zentrale Antragsportal ISB gestellt werden: https://ssp-client.isbrlp-online.de/login
Ausführliche Hinweise und eine Übersicht zu allen Programmen sowie zum Vorgehen bei der Antragstellung sind zudem auf der Website der ISB verfügbar.
Unterstützung vor Ort
Darüber hinaus bietet die ISB für Privathaushalte eine Hotline (06131 6172-1444) sowie einen E-Mail-Support (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) für Antragstellende an. Ergänzt wird das Angebot durch Beratungsangebote von ISB Mitarbeitenden vor Ort im Ahrtal, die jeweils zeitnah vor Monatsbeginn über isb.rlp.de/unwetterhilfen angekündigt werden. Dort können sich Betroffene persönlich informieren und begleiten lassen – von der Antragstellung über die Bewilligung bis hin zum abschließenden Verwendungsnachweis.
Für Selbstständige, Unternehmen und freie Berufe stehen die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Handwerkskammer (HWK) zur Verfügung und bieten zusammen mit der ISB ebenfalls Beratungstage an.
Weitere Informationen
Eine Übersicht aller relevanten Ansprechpartner für die jeweilige Antragsstrecke ist unter folgendem Link abrufbar: https://wiederaufbau.rlp.de/ansprechpartner-1 (ISB)



