Rheinland-Pfalz ist vorbereitet und handlungsfähig
Die Vorfälle rund um den Jahreswechsel im Westerwald, bei denen erneut zahlreiche Weidetiere durch Wolfsangriffe getötet wurden, haben die Sorgen vieler Tierhalterinnen und Tierhalter weiter verschärft. Mehrere bestätigte Rissereignisse, insbesondere bei Schafen, zeigen deutlich, dass sich der Wolf in der Region etabliert hat und dass bestehende Herdenschutzmaßnahmen nicht in jedem Fall ausreichen. Für viele Betriebe ist die Situation existenziell belastend.
„Der Wolf ist Teil unserer heimischen Fauna – aber sein Schutz darf nicht zulasten der Weidetierhaltung gehen“, erklärt Hendrik Hering, SPD.Abgeordneter aus dem Westerwaldkreis und Landtagspräsident. „Akzeptanz für den Artenschutz gibt es nur dann, wenn der Staat dort eingreift, wo Schäden wiederholt auftreten.“
Rheinland-Pfalz hat hierfür seine Verantwortung wahrgenommen. Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um nach einer bundesrechtlichen Anpassung des Jagdrechts eine rechtssichere Regulierung des Wolfsbestandes zu ermöglichen. Das Land ist damit vorbereitet, sobald der Bund die notwendigen Rahmenbedingungen setzt.
„Rheinland-Pfalz hat seine Hausaufgaben gemacht“, betont Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Abgeordnete aus dem Kreis Altenkirchen und Vorsitzende der Landtagsfraktion. „Jetzt ist der Bund am Zug. Die angekündigte Änderung des Bundesjagdgesetzes muss schnell kommen, damit wir in Rheinland-Pfalz unsere bestehende Regelung auch anwenden können.“
Die Bundesregierung hat bereits einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden soll. Ziel ist es, den Ländern ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen und dort regulierend einzugreifen, wo der günstige Erhaltungszustand erreicht ist und Wölfe wiederholt Nutztiere reißen.
„Was wir jetzt brauchen, ist Tempo im parlamentarischen Verfahren“, so Hering. „Die Menschen im ländlichen Raum erwarten zu Recht, dass bestehende Gesetze nicht nur angekündigt, sondern auch wirksam umgesetzt werden.“
Unabhängig davon gilt: Auch schon heute bestehen Handlungsmöglichkeiten. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a BNatSchG) erlaubt es bereits jetzt, sogenannte Problemwölfe zu entnehmen, wenn sie geschützte Weidetiere reißen und zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben. Dabei ist es rechtlich möglich, Tiere in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu entnehmen, auch wenn der einzelne Wolf nicht eindeutig identifiziert wurde.
„Diese naturschutzrechtlichen Instrumente müssen konsequent genutzt werden“, erklärt Bätzing-Lichtenthäler. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man den Weidetierhaltern die Probleme erklärt, ohne Lösungen anzuwenden.“
Beide sind sich einig: Der Westerwald braucht ein verlässliches und rechtssicheres Wolfsmanagement. Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes ist Rheinland-Pfalz vorbereitet. Nun muss der Bund nachziehen, damit Schutz der Artenvielfalt und Schutz der Weidetierhaltung dauerhaft miteinander vereinbar bleiben. (Hendrik Hering)



