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Zu einem Vortrag über die Wahrnehmung einer Vorsorgevollmacht oder einer rechtlichen Betreuung im Ehrenamt lädt die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen ein. Am Dienstag, den 20. August, wird Birgit Karst von der Betreuungsbehörde um 19 Uhr im Gebhardshainer Rathaus über diesen Themenbereich informieren.

Jeder kann durch eine schwere Erkrankung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Relevante Entscheidungen und die damit verbundenen geschäftlichen Regelungen muss in diesem Fall ein handlungsfähiger rechtlicher Vertreter übernehmen. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird durch Anordnung des Amtsgerichts eine gesetzliche Betreuung angeordnet. Als Betreuer wird in der überwiegenden Anzahl der gerichtlichen Verfahren ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson des Betreuten bestellt, die diese Aufgabe ehrenamtlich ausüben.

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Altenkirchen informiert im Vortrag über die Voraussetzungen, die zur Anordnung einer Betreuung erfüllt sein müssen, über das gerichtliche Betreuungsverfahren und über die Aufgaben einer rechtlichen Betreuung wie die Gesundheitsfürsorge und die Vermögenssorge. Um die Handlungssicherheit der Betreuer zu stärken, werden auch deren Rechte und Pflichten thematisiert. Interessierte erfahren, welche Institutionen im Kreis Altenkirchen einem Betreuer bei der Ausübung seiner anspruchsvollen Tätigkeit mit Beratung und Hilfe zur Seite stehen. Der Vortrag ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. (KV Altenkirchen)