B Itunes B Mediaplayer B phonostar Logo radioDE

RADIO WESTERWALD LIVESTREAM : ON AIR
🎙️  ➤ Player in eigenem Fenster öffnen

Für bessere Planung bittet Kreis um Bedarfsmeldung von Familien
Ferienzeiten stellen viele Familien vor eine große Herausforderung: Wie können die Kinder während der langen schulfreien Wochen gut betreut werden? Hier setzt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) an. Es schafft für Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung täglich – von Montag bis Freitag, sowohl in der Schulzeit als auch in den Ferien. Erstmals gilt dieser Anspruch für Kinder, die ab Sommer 2026 in die erste Klasse eingeschult werden. Im Westerwaldkreis laufen die Vorbereitungen dafür bereits auf Hochtouren. Für die weitere Planung ist nun jedoch die Mithilfe der Familien gefragt.


In den kommenden Wochen erhalten Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse einer Grund- oder Förderschule im Westerwaldkreis besuchen, ein Schreiben. Darin werden sie gebeten, online an einer kurzen, etwa zweiminütigen Umfrage teilzunehmen. Ziel ist es herauszufinden, ob und zu welchen Zeiten eine Betreuung in den Ferien benötigt wird. Um das Angebot bestmöglich planen zu können, ist eine Beteiligung aller kontaktierten Eltern wichtig, auch wenn sie keine Betreuung wünschen. Die Anmeldung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, hierzu erhalten sie dann gesondert eine Information.
Ferienangebot in den Verbandsgemeinden
Die GaFöG-Ferienbetreuung erfolgt für die Kinder einer Grund- oder Förderschule in ihrer jeweiligen Verbandsgemeinde, aber nicht zwangsläufig an der eigenen Schule. Der Transport zur Betreuung liegt in der Verantwortung der Eltern. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur wochenweise möglich, nicht für einzelne Tage. Für die Teilnahme wird ein Elternbeitrag von 150 Euro pro Woche erhoben. Darin enthalten sind Mittagessen, Getränke sowie ein Snack. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Anmeldung Ermäßigungen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur Ferienbetreuung gibt es bei den Ansprechpersonen der jeweiligen Verbandsgemeinde, im Internet unter www.westerwaldkreis.de/gafoeg.html oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Engagierte Betreuungskräfte gesucht
Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des GaFöG ist die Gewinnung von Betreuungspersonal, insbesondere für die Ferienzeiten. In allen Verbandsgemeinden werden daher engagierte Menschen gesucht, die Kinder in dieser Zeit begleiten und unterstützen. Eine pädagogische Ausbildung ist dafür nicht zwingend erforderlich: Die eingesetzten Kräfte werden geschult und arbeiten unter fachlicher Anleitung. Auch hierzu erhalten Interessierte Informationen an den oben genannten Stellen.
Schrittweise Ausweitung des Rechtsanspruchs
Nach dem Start im Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sukzessive ausgeweitet. Jedes Jahr kommt die jüngst eingeschulte Klassenstufe hinzu. Somit haben im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Um diesen Rechtsanspruch erfüllen zu können, arbeiten die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises eng zusammen. (Westerwaldkreis)