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Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wollen zeitnah mit den Betriebsratsvorsitzenden der zehn Standorte von Galeria Karstadt Kaufhof in Rheinland-Pfalz und der Gewerkschaft ver.di über weitere Unterstützungsmöglichkeiten vonseiten der Landesregierung beraten. „Wir bedauern natürlich ganz besonders die Entscheidung der angekündigten Schließungen der rheinland-pfälzischen Standorte Galeria Karstadt in Mainz, Galeria Kaufhof in Landau, Galeria Karstadt in Trier/Simeonstraße und Galeria Kaufhof in Worms“, erklärten Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler. Die Kaufhauskette hatte am Nachmittag angekündigt, bundesweit 62 Standorte zu schließen.

„Meiner Landesregierung geht es in erster Linie um die von den Standortschließungen betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Warenhäusern. Wir haben schon im Vorfeld Gespräche mit Arbeitnehmervertretungen und dem Generalbevollmächtigten aufgenommen. Am vergangenen Samstag habe ich mich mit Betriebsräten in Trier getroffen. In unserem Gespräch ging es um Zugeständnisse vonseiten der Vermieter, für die ich mich einsetze, sowie die Dauer der Transfergesellschaft für die Umschulung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Kaufhauskette“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Immerhin habe in Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung die Anzahl der bundesweiten Filialschließungen von 80 auf 62 reduziert werden können.

"Dass der Gesamtbetriebsrat und die Gewerkschaft ver.di sich auf einen Sozialplan und einen Interessenausgleich verständigt haben, zeigt, dass die Sozialpartnerschaft funktioniert“, betonte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Bestandteil der Einigung ist auch eine Transfergesellschaft für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und in eine Transfergesellschaft wechseln möchten. Zudem wurden tarifliche Regelungen für die Beschäftigten getroffen, die im Unternehmen bleiben. Nun ist aber vor allem die Konzernführung gefragt. Die Sanierungsmaßnahmen, um das Unternehmen nachhaltig gesund aufzustellen, müssen sich eng am Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren. Diese brauchen Zukunftsperspektiven! Die Möglichkeiten des Arbeit-von-morgen-Gesetzes zur Qualifizierung der Beschäftigten in einer Transfergesellschaft sowie zur Kostenbeteiligung durch die Bundesagentur für Arbeit müssen genutzt werden, um auch diesen Menschen Zukunftsperspektiven zu geben“, so die Arbeitsministerin. (Quelle Staatskanzlei Mainz)