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Am Abend des 26.10.2020 nach 22.00 Uhr wurden vier Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Betzdorf zu einem eskalierten Familienstreit in Alsdorf gerufen. In dessen Verlauf soll ein 22 Jahre alter deutscher Staatsangehöriger zunächst gedroht haben, sich selbst mit einem Messer umzubringen. Kurz danach soll er mit demselben Messer seine Mutter mit dem Tod bedroht haben. Als der Beschuldigte die aufgrund von Notrufen von Familienangehörigen eingetroffene Polizei bemerkte, soll er in bedrohlicher Haltung mit dem Messer über die Innentreppe des Hauses in Richtung Haustür auf die Polizeibeamten zugelaufen sein. Daraufhin soll ein bereits im Hausflur befindlicher Polizeibeamter zunächst mit einem Taser auf den Beschuldigten geschossen haben. Da der 22-Jährige weiter in Richtung Haustür stürmte, zog sich der Polizeibeamte über die Außentreppe des Hauses zurück und schoss dabei ein zweites Mal mit seinem Taser auf den Beschuldigten. Zeitgleich damit soll eine vor der Haustür stehende Polizeibeamtin mit ihrer Dienstwaffe auf den in Richtung ihres Kollegen stürmenden 22jährigen geschossen und ihn im hinteren rechten Hüftbereich getroffen haben. Dieser wurde hierdurch schwer verletzt. Er wurde sofort von der Polizei und dem herbeigerufenen Rettungsdienst erstversorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht, wo er notoperiert wurde.

Dieser Sachverhalt begründet einen Anfangsverdacht gegen den 22jährigen wegen Bedrohung von Familienangehörigen und den Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil des angegriffenen Polizeibeamten. Weiterhin besteht der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts durch die Schussabgabe durch die Polizeibeamtin und der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung durch den Einsatz des Tasers. Die Erkenntnisse lassen es derzeit zwar als wahrscheinlich erscheinen, dass die eingesetzten Polizeibeamten in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt haben; dies wird abschließend jedoch erst nach Durchführung förmlicher Ermittlungen beurteilt werden können. Ebenso werden sich die zu führenden Ermittlungen nach dem derzeitigen Stand auch auf die Frage der Schuldfähigkeit des 22jähringen zu erstrecken haben. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)