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Siegen-Wittgenstein (ots)

In den letzten Tagen ist es vermehrt zu unangemeldeten Versammlungen in Form von so genannten "Spaziergängen" gekommen. Dabei geben die Teilnehmenden zumeist ihren Protest gegen die Corona-Schutzmaßnahmen kund.

Unser Rechtsstaat erlaubt nicht nur, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich zur Meinungskundgabe zu versammeln, er stellt auch eine ungestörte Durchführung sicher.

Um dies zu ermöglichen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Versammlungen mit einem Vorlauf von 48 Stunden angemeldet werden müssen.

Nicht angemeldete Versammlungen können unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Zum einen droht ein Strafverfahren bei einer Nichtanmeldung, zum anderen können Störungen durch Versammlungsgegner oder Gefahren durch den Straßenverkehr nicht vermieden werden.

Aus diesem Grund appellieren wir Versammlungen unbedingt bei der Polizei anzumelden. (Quelle Polizei Siegen-Wittgenstein)