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Die Staatsanwaltschaft legt dem 48-jährigen Angeklagten zur Last, am 20.12.2023 eine schwere
räuberische Erpressung begangen zu haben. Der Angeklagte soll am Nachmittag des Tattages
ausgestattet mit einer dunklen Wollmütze und Mund-Nasen-Schutz eine Postfiliale betreten und unter
Vorhalt einer schwarzen Nachbildung einer Pistole, die äußerlich nicht von einer echten Schusswaffe
unterscheidbar gewesen sein soll, die Herausgabe von Bargeld verlangt haben. Unter dieser Drohung
soll ihm die dort tätige Mitarbeiterin Geldscheine in Höhe eines Betrages von 565 € aus der Kasse
übergeben haben, welche der Angeklagte in seinen Rucksack gepackt und sodann die Filiale verlassen
haben soll. (Quelle LG Koblenz)