Auswirkungen auch auf Teile des Westerwaldkreises
Am 6. November wurde in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis das Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) nachgewiesen. Dabei handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit bei Schafen und Rindern. Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden (unter anderem Lamas und Alpakas) sind für die Blauzungenkrankheit (BT) ebenfalls empfänglich, für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen). Auch eine Übertragung innerhalb der Gebärmutter ist bei trächtigen Tieren möglich.
Restriktionszone im Westerwaldkreis
Der aktuelle Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-8) im Saarland wirkt sich auch auf Teile des Westerwaldkreises aus. In einem Radius von 150 km um den betroffenen Hof wurde eine Restriktionszone eingerichtet, in der folgende Gemeinden liegen:
• Verbandsgemeinde Montabaur
• mit der Exklave der Ortsgemeinde Steinefrenz (Flur 42, Nähe Wirzenborn)
• Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
• Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
• mit der Exklave der Ortsgemeinde Ellenhausen (Flur 17, Nähe Oberhaid)
• Teile der Verbandsgemeinde Wirges:
• Ortsgemeinde Dernbach
• Ortsgemeinde Wirges
• Ortsgemeinde Ebernhahn
• Ortsgemeinde Staudt
• Ortsgemeinde Bannberscheid
Notwendige Schutzmaßnahmen
Um empfängliche Tiere, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, außerhalb des 150 km Mindestradius um den infizierten Betrieb nicht zu gefährden, sind Schutzmaßnahmen notwendig. Daher sind für Tierhalter und Unternehmer in den genannten Teilen des Westerwaldkreises besondere Präventionsmaßnahmen zu ergreifen:
Das Verbringen innerhalb der von BTV-8 betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland, in andere Länder oder Mitgliedstaaten beziehungsweise Drittstaaten verbracht/exportiert zu werden, bestehen unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich BTV-8 die drei nachfolgenden Verbringungsmöglichkeiten:
• Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen
• sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder
• sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
• Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
• vor der Belegung entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft oder
• mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft wurden.
Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
• Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
• mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und
• während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.
Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung (siehe Homepage MKUEM) begleitet werden.
Für Verbringungen außerhalb Deutschlands sind die geltenden Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV-3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung wird empfohlen, verstärkt auch gegen den Serotyp 8 zu impfen. Auch Insektizide (Pour-On) gegen Mücken werden empfohlen.
Diese und weitere Informationen zu den BTV8-Verbringungsregelungen können auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt nachgelesen werden. (Westerwaldkreis)



