Nach Recherchen des SWR steht die rheinland-pfälzische Landesregierung wegen jahrelang gewährter Sonderurlaube für Spitzenbeamte massiv in der Kritik. Demnach sollen hochrangige Beamte über lange Zeiträume – in einem besonders auffälligen Fall nahezu zwölf Jahre – beurlaubt worden sein, um gut dotierte Führungspositionen in der Wirtschaft zu übernehmen. Während dieser Zeit blieben sie formal Beamte des Landes und behielten damit ihre beamtenrechtlichen Ansprüche.
Diese Praxis war bereits 2022 vom Landesrechnungshof beanstandet worden. Die Prüfer stuften die Sonderurlaube als rechtswidrig ein und warnten vor erheblichen finanziellen Risiken für das Land. Kritisiert wurde insbesondere, dass das Land weiterhin für Pensionsansprüche aufkommen müsse, obwohl die Betroffenen über Jahre hinweg nicht im Staatsdienst tätig waren, sondern als Manager hohe Einkommen erzielten.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Mainz Vorermittlungen aufgenommen. Auslöser ist ein juristisches Gutachten, das von den Freien Wählern in Auftrag gegeben wurde. Darin wird geprüft, ob das Vorgehen der Landesregierung den Tatbestand der Untreue erfüllen könnte. Nach Einschätzung des Gutachtens könnte dem Land ein finanzieller Schaden entstanden sein, da Pensionslasten übernommen werden mussten, ohne dass entsprechende Dienstleistung erbracht wurde.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, man prüfe derzeit, ob ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten bestehe. Ob daraus ein förmliches Ermittlungsverfahren wird, ist noch offen. Die Landesregierung weist die Vorwürfe entschieden zurück. Sie beruft sich auf ein eigenes Rechtsgutachten, das die Sonderurlaube für zulässig hält und sie als mit dem geltenden Beamtenrecht vereinbar einstuft.
Besonders deutlich widersprechen sich die juristischen Bewertungen.
Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung gibt es seit Jahren scharfe Kritik von Kontroll- und Interessenverbänden. Sowohl der Landesrechnungshof als auch der Bund der Steuerzahler bemängeln, dass eine kleine Gruppe hochrangiger Beamter von einer Sonderbehandlung profitiert habe. Besonders problematisch sei die Kombination aus hohen Managergehältern in der Privatwirtschaft und einer späteren Beamtenpension. Nach Einschätzung von Experten bleibt ein solcher Karriereweg normalen Beamten in der Regel verschlossen.
Der Fall wirft damit grundsätzliche Fragen nach Transparenz, Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst und dem Umgang mit staatlichen Finanzmitteln auf. Ob die Justiz daraus strafrechtliche Konsequenzen zieht, ist derzeit noch offen. (RWW / BA / SWR)



