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20180223 Fahndungsplakat SOKORollerKoblenz (ots) - Eine Sonderkommission ermittelt derzeit in Koblenz. Hintergrund ist ein Gewaltdelikt, das sich offenbar Anfang/Mitte Dezember 2017 im Koblenzer Stadtteil Neuendorf ereignete.

Eine Hausbewohnerin erstattete am Karnevalsonntag, 11. Februar 2018, eine Vermisstenanzeige bei der Polizei, da sie ihren Nachbarn Servet Kuru, genannt Ozan, seit mehreren Wochen nicht mehr gesehen hatte. Noch am gleichen Tag wurde der 58-Jährige türkische Staatsangehörige tot in seiner Wohnung in der Hochstraße 39 in Koblenz-Neuendorf aufgefunden. Er wurde Opfer eines Gewaltverbrechens.

Herr Kuru, der zu Lebzeiten regelmäßig mit seinem braunen VESPA-Roller mit dem Kennzeichen 125 KMU unterwegs war, hielt sich überwiegend am Netto-Markt und dem Güterbahnhof in Koblenz-Lützel, aber auch im Bereich unterhalb der Balduinbrücke,am REWE-Markt im Koblenzer Rauental und dem Koblenzer Hauptbahnhof auf. Der alleinlebende 58-Jährige wurde letztmalig Anfang/Mitte Dezember 2017 gesehen.
Bild: Fahndungsplakat der Polizei

Ersten Ermittlungen zufolge geriet Servet Kuru Anfang/Mitte Dezember 2017 am Lützeler Netto-Markt, Neuendorfer Straße 39, mit anderen Personen in einen lautstarken Streit. Warum es zu diesem Streit kam und wie dieser endete, steht derzeit noch nicht fest.

Auch steht noch nicht fest, wie der braune VESPA-Roller Anfang des Jahres 2018 auf den LIDL-Parkplatz im Wallersheimer Weg kam und wer ihn dort abstellte.

Die Polizei sucht Zeugen und fragt:

- Wer kann Hinweise zu Kontakt- oder Begleitpersonen des Herrn Kuru geben? - Wer kann Angaben zu Streitigkeiten zwischen Herrn Kuru und anderen Personen machen, insbesondere zu einem lautstarken Streit vor dem Netto-Markt in der Neuendorfer Straße Anfang/Mitte Dezember 2017? - Wer kann Angaben zum Verschwinden oder Abstellen des VESPA-Rollers machen? - Wer hat den Roller seit Anfang Dezember 2017 benutzt? - Wurde der Roller zum Kauf angeboten? - Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?
Hinweise bitte an die Kriminaldirektion Koblenz, Telefon 0261/1031 oder jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, wurde eine Belohnung von 10.000 Euro von staatlicher Stelle ausgelobt.

Hinweis: Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.