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Im Fall der am 26.09.1994 in der Nähe des Felsenwegs am Aufgang zur Festung Ehrenbreitstein in Koblenz getöteten 24-jährigen amerikanischen Touristin Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den am 23.02.2026 festgenommenen 81-jährigen Mann Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben.

Die mit hoher Priorität geführten Ermittlungen konnten zügig abgeschlossen werden. Der bislang bestehende dringende Tatverdacht hat sich weiter erhärtet.

In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, die junge Frau zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen im sog. General-von-Aster-Zimmer unterhalb der oberen Festungsanlage brutal ermordet zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Angeschuldigte bereits in den Tagen vor der Tat Vergewaltigungsfantasien hegte und sich am Tattag mit seinem Fahrrad in Koblenz bewegte, um nach einem geeigneten Opfer Ausschau zu halten. Zur Umsetzung seines zunächst vage gefassten Tatplans soll er ein Messer – die spätere Tatwaffe – und Handschellen zur Fesselung eines möglichen Opfers mitgenommen haben.

Vermutlich an einer Bushaltestelle wurde er gegen 9.00 Uhr zufällig auf Amy Lopez aufmerksam, die an ihrem Reiserucksack unschwer als Touristin erkennbar war. Amy Lopez wollte die Festungsanlage besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der damals 49-jährige Angeschuldigte die ortsunkundige junge Frau auf dem Felsenweg unterhalb der Festung ansprach und unter falschen Angaben in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer lotste, wo er – seiner vorgefassten Absicht folgend – über das arg- und wehrlose Opfer herfiel.

Die Anklageschrift wirft ihm vor, die junge Frau mit Handschellen gefesselt, entkleidet sowie sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen und sie schließlich mit mehreren Messerstichen getötet zu haben, wobei er im Tatverlauf auch mit einem Stein auf sie eingeschlagen und sie gewürgt haben soll. Anschließend soll er mit seinem Fahrrad vom Tatort geflohen und die Tatwaffe, die Handschellen und weitere dem Opfer gehörende Gegenstände im Rhein entsorgt haben.

Der dringende Tatverdacht hat sich im Laufe der Ermittlungen weiter verdichtet. Insbesondere hat der Angeschuldigte inzwischen die Tat durch Erklärung seines Verteidigers pauschal eingestanden. Die Staatsanwaltschaft hat überdies ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das inzwischen vorliegt. Auch gegenüber dem Sachverständigen räumte er ein, Amy Lopez getötet und sich an ihr sexuell vergangen zu haben. Lediglich hinsichtlich des Ablaufs des eigentlichen Tötungsaktes berief er sich auf Erinnerungslücken.

Bestätigt wird die mutmaßliche Täterschaft zusätzlich durch die eindeutig auf den Angeschuldigten als Täter hinweisenden DNA-Spuren und das entsprechende Analyseergebnis. So konnten aufgrund moderner Analysemethoden (selektive Hautschuppenanalyse), die zum Tatzeitpunkt noch nicht zur Verfügung standen, am Hosenbund und am nackten linken oberen Oberschenkel des Opfers zwei DNA-Spuren gefunden werden, die mit der DNA des Angeschuldigten in so vielen Merkmalen übereinstimmen, dass anzunehmen ist, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Angeschuldigten stammen. Außerdem konnte an dem Stein, mit dem der Täter mutmaßlich auf das Opfer eingeschlagen hatte, eine Mischspur detektiert werden, die ebenfalls auf den Angeschuldigten als Spurenverursacher hindeutet.

Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte forensisch-psychiatrische Sachverständige ist in seiner bisherigen Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig war. Zwar läge bei dem Angeschuldigten eine chronische Vergewaltigungsdisposition mit mangelnder Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub vor. Anhaltspunkte für eine Einschränkung oder gar Aufhebung der Schuldfähigkeit seien aber nicht ersichtlich. Das Sachverständigengutachten hat allerdings noch vorläufigen Charakter. Der Sachverständige wird seine endgültige Einschätzung am Ende der Hauptverhandlung zu treffen haben.

Hinsichtlich der Frage einer möglichen Sicherungsverwahrung, die sich an die Verbüßung einer Freiheitstrafe anschließen würde, hat sich der Sachverständige noch nicht abschließend geäußert. Auch dies wird der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben. Bei der Frage der Sicherungsverwahrung kommt der Beurteilung der fortdauernden Gefährlichkeit entscheidende Bedeutung zu. Dabei werden das hohe Alter und der Gesundheitszustand des Angeschuldigten sowie – im Falle einer Verurteilung - die Länge der vorab zu verbüßenden Freiheitsstrafe - dem Angeschuldigten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe - eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in einer rheinland-pfälzischen Haftanstalt, in der eine angemessene ärztliche und altersgerechte Versorgung sichergestellt ist. Ihm geht es weiterhin – soweit erkennbar – altersentsprechend gut.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz wird nunmehr zunächst über die Zulassung der Anklage, die Fortdauer der Untersuchungshaft und bei Eröffnung des Hauptverfahrens die Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung zu entscheiden haben. (Staatsanwaltschaft Koblenz)