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Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat gegen den Verein Hilfe für Krebskranke Kinder aus Bielefeld ein Sammlungsverbot. Damit wird insbesondere das Werben von Fördermitgliedern und dder Einzug von Dauerspenden mit Einzugsermächtigung untersagt. Der Verein bietet keine genügende Gewähr für eine zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge, so die ADD. Spender und Förderer des Vereins sollten ihre Kontoauszüge überprüfen ob die wiederkehrenden Einzüge gestoppt wurden. Wird weiterhin ein Betrag abgezogen, sollte die ADD umgehend informiert werden.