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Ort HöhrGrenzhausen01Die Stadt Höhr-Grenzhausen muss bei den "Ausbaubeiträgen" eine Unterteilung vornehmen. Die bislang geübte Praxis ist unzulässig, wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz am 28. Mai entschieden hat. Künftig muss eine gesonderte Berechnung der jeweiligen Ausbaubereiche erfolgen. Ob es damit für bereits gezahlte "Ausbaubeiträge" zu weiteren rechtlichen Konsequenzen für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen kommt, muss im Einzelfall abgewartet, bzw. geklärt werden. Den Wortlaut / die Veröffentlichung der VG Höhr-Grenzhausen kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.hoehr-grenzhausen.de/neuigkeiten/2018/september/wiederkehrende-beitraege-fuer-den-ausbau-von-verkehrsanlagen-der-stadt-hoehr-grenzhausen/Foto Archiv: VG Höhr-Grenzhausen