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20181023 Kleinbus stillgelegtGemarkung Heiligenroth (ots) - Am Montag, 22.10.2018 kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 09:30 Uhr auf dem Rastplatz Heiligenroth auf der BAB 3 ein aus dem südosteuropäischen Raum stammendes Kleinbus-Gespann. Der Fahrer war mit dem Gespann auf der Rückfahrt von Großbritannien und beförderte neben drei Fahrgästen noch eine Vielzahl von Stückgütern.

Im Rahmen der Kontrolle fiel auf, dass der Fahrer bereits seit circa 18 Stunden das Gespann lenkte, ohne ausreichende Ruhezeiten einzulegen. Der Umfang der verladenen Güter erweckte den Verdacht, dass der mit Waschmaschinen, Fenstern, Paketen und sonstigem Gepäck beladene Transporter überladen seit könnte. Eine direkt durchgeführte Verwiegung bestätigte den Verdacht. Nicht nur, dass die Ladung nahezu ungesichert war, der Transporter war um insgesamt 35 % überladen. Weder für die Personenbeförderung, noch für die Güterbeförderung konnte der Fahrer die erforderlichen Genehmigungen vorlegen.

Auch der technische Zustand erschreckte insgesamt. Es war festzustellen, dass der Kleinbus eigentlich nur für Güterbeförderungen konstruiert war. Für die Beförderung von Personen wurden bedarfsorientiert einfach Sitze oder Sitzbänke in das Fahrzeug eingebaut, welche in unfachmännischer und mehr als bedenklicher Art befestigt wurden. Eine Überprüfung des Fahrzeugs bei einer Prüforganisation bestätigte den ersten Eindruck der Kontrolleure. Nach der Feststellung von Mängeln an der Bremsanlage, diverser ausgeschlagener Achsaufhängungen und der desolaten Befestigung von Sitzen und Sitzbänken lautete das ernüchternde Ergebnis des Prüfers: Gefährliche Mängel!

Das Fahrzeug wurde direkt stillgelegt und sowohl Fahrzeugzulassungsbescheinigung, als auch die Kennzeichen des Fahrzeugs werden an die ausländische Zulassungsbehörde übersandt.

Da illegale Personen- und Güterbeförderung vorlag, das Fahrzeug technisch einen die Verkehrssicherheit und vor allem die Insassen gefährdenden Zustand aufzeigte und auch die Ladung unzureichend gesichert war, wurde gegenüber dem Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.100,- EUR und gegenüber dem Unternehmen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.100,- EUR angeordnet.