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Die Landesregierung verfolgt kontinuierlich das Ziel, bezahlbaren Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Rheinland-Pfalz zu schaffen. Kernstück ist dabei die soziale Wohnraumförderung. Durch die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104d) im letzten Jahr kann der Bund zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren. Die Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020, die Mitte Dezember 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossen wurde, wurde heute vom rheinland-pfälzischen Ministerrat gebilligt.

„Wir sind froh über das Engagement des Bundes für den wichtigen Bereich der sozialen Wohnraumförderung. Die Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund waren intensiv, aber wir konnten ein gutes Ergebnis erreichen“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen. Für das Programmjahr 2020 kann das Land Rheinland-Pfalz gemäß der Verwaltungsvereinbarung Mittel in Höhe von rund 48 Millionen Euro vom Bund abrufen. Das Land wird gemäß der Vereinbarung Landesmittel im Umfang von mindestens 30 Prozent der Bundesmittel ergänzend bereitstellen. Insgesamt stellt der Bund für alle Länder eine Milliarde Euro zur Verfügung, um die Wohnraumversorgung durch den Bau sowie die Modernisierung von Mietwohnungen und selbst genutztes Wohneigentum zu unterstützen.

„Wir haben in den Verhandlungen gegenüber dem Bund vor allem durchgesetzt, dass auch die Wohneigentumsförderung durch den Bund förderfähig ist. Die Förderung des Wohneigentums ist neben der Mietwohnraumförderung ein Schwerpunkt unserer Wohnungspolitik. Rheinland-Pfalz ist ein Land der Eigenheimer und weist im Bundesvergleich die zweithöchste Eigentumsquote auf. Den Ankauf von bestehendem Wohnraum zur Eigennutzung, der vor allem von jungen Familien in ländlichen Regionen in Anspruch genommen wird, wollen wir deshalb weiter fördern. Um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, wird auch der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen weiterhin ein wichtiger Fördergegenstand bleiben“, erläuterte Ministerin Ahnen.

Unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stehen insgesamt 300 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2020 zur Verfügung. (Quelle Staatskanzlei Mainz)