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In den sozialen Medien verbreitet sich aktuell die Falschmeldung, dass alle Eltern, die Kindergeld beziehen, gleichzeitig einen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) in Höhe von 185 Euro hätten. Das ist falsch. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern, die zwar ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt der Kinder zu sichern. Dieser Zuschlag kann in Höhe von maximal 185 Euro monatlich je Kind gezahlt werden. Dabei wird das Einkommen der Eltern individuell berücksichtigt. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, lässt sich einfach mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort kann der Kinderzuschlag gegebenenfalls auch direkt online beantragt werden. Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld gibt es im Internet unter www.familienkasse.de.

In jüngster Zeit gehen bei den regionalen Familienkassen wieder verstärkt Kindergeld-Anträge über kommerzielle Internetanbieter ein, die für ihren „Service“ ein Entgelt verlangen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) distanziert sich ausdrücklich von diesen Anbietern. Karsten Bunk, Leiter der BA-Familienkasse: „Wir können Berechtigten nur raten, einen Antrag auf Kindergeld immer direkt bei uns zu stellen. Wir garantieren eine rasche, rechtssichere Bearbeitung und den Schutz dieser persönlichen Daten." Alle aktuellen Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke der Familienkasse sind kostenlos. Kindergeldberechtigte können zudem online Veränderungen in ihren Wohn- und Lebensverhältnissen bequem und rund um die Uhr über www.familienkasse.de mitteilen. Telefonisch ist die Familienkasse von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 gebührenfrei erreichbar.

(Quelle Arbeitsagentur Montabaur)