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Immer wieder kommt es im Verlauf der Landesstraßen L 307 und L310 zu schweren Verkehrsunfällen, noch häufiger sind gefährliche Situationen auf beiden Straßen zu beobachten. Beinah-Unfälle werden in keiner Statistik erfasst und sind aus den tagtäglichen Beobachtungen und Berichterstattungen der Verkehrsteilnehmer abzuleiten. Dabei sind diese Beobachtungen auch auf die objektiven Schilderungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen zurückzuführen.

Die Verkehrssituation wird auch immer wieder in der Unfallkommission besprochen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeregt.

Der Gesetzgeber knüpft jedoch die weitergehende Beschränkung der allgemein zulässigen und erlaubten Höchstgeschwindigkeit –Tempo 100 außerorts, Tempo 50 innerorts- an strenge Voraussetzungen. So dürfen u.a. geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Hier kann die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen jedoch nicht tätig werden, da der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die Anordnung von Verkehrszeichen im Zuge von Landesstraßen auf die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises übertragen hat.

Die tagtäglichen Beobachtungen der Straßenverkehrsteilnehmer wurden erneut in der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen besprochen und geprüft, ob aus unserer Sicht, die Voraussetzungen für eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit erfüllt sein könnten. Hierbei wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen zulässig ist. Es wurde festgestellt, dass, obwohl sich die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer an die geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h hält, es häufig zu Auffahrunfällen, Vorfahrtsverletzungen und Abkommen von der Fahrbahn gekommen ist. Dies könnte nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen auch im Zusammenhang mit der geltenden Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h stehen. Es wurde überdies festgestellt, dass aufgrund der hohen Verkehrsdichte, verbunden mit der relativ hohen erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h, der überwiegende Anteil der Verkehrsteilnehmer Abstände und gefahrene Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen kann und sich dadurch –insbesondere in den Einmündungsbereichen der L 307 mit der K 117, der Zufahrt zum Industriegebiet Hilgert und der oberen Zufahrt ins Wohngebiet Hilgert in die K 120- Unfallschwerpunkte gebildet haben. Von daher wird eine durchgehende Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf der L 307 zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Sahm-Kreisel“ in Höhr-Grenzhausen (Westerwaldstraße) und der oberen Einmündung der Kreisstraße K 120 (Hauptstraße Richtung Baumbach) in Hilgert als zulässig und erforderlich erachtet. Diese Feststellungen gelten auch sinngemäß auch für die L 310 zwischen dem „Sahm-Kreisel“ (Westerwaldstraße) bis zur Einmündung Bergstraße in Höhr-Grenzhausen.

Beide Landesstraßen weisen an den zuvor genannten Zufahrten (Anbindungen der Kreis- und Ortsstraßen) Unfallhäufungsstellen aus. Wie eingangs erwähnt, erfassen die Statistiken hier nur die gemeldeten Unfälle. Es sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgesehen werden, da in den vorgenannten Straßen und Streckenabschnitten ein hohes Verkehrsaufkommen besteht und bei unangemessene Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer häufig gefährliche Verkehrssituationen festzustellen sind.

In einem weiteren Schritt sollte überprüft werden, ob die Umgestaltung der Einmündung L 307/K 117 in einen Kreisverkehrsplatz mit Anschluss der Zufahrt zu den Steuler-Industriewerken und der Rudolf-Diesel-Straße möglich ist. Dadurch könnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, durch Änderung der innerörtlichen Verkehrsführung, den Unfallschwerpunkt an der Einmündung der L 310 mit der Straße „Auf der Haide“ zu entschärfen.

Im Sinne dieser Ausführungen bittet der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen die sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde zu überprüfen, ob eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Km/h (hilfsweise 80 Km/h) angeordnet werden kann und die Unfallhäufungsstellen der L307 durch einen Kreisverkehrsplatz beseitigt werden können. (Quelle VG Höhr-Grenzhausen)