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Limburg-Weilburg. Die Zulassungsstelle Weilburg war seit dem 23. März 2020 geschlossen, die Zulassungsstelle Limburg unterhielt seit diesem Zeitpunkt lediglich einen sehr begrenzten Notbetrieb. Die Anzahl möglicher Zulassungen wurde dadurch erheblich eingeschränkt. Zeitliche Abstände zwischen verschiedenen Besucherinnen und Besuchern sowie die notwendige räumliche Distanz zwischen den Menschen mussten gewährleistet werden. Ungeachtet der bestehenden Corona-Krise, sollen aber Verbesserungen bewirkt werden. Ziel des Landkreises Limburg-Weilburg ist es nach den Worten von Landrat Michael Köberle, Zulassungen in größerem Umfang zu ermöglichen.

Die aus dem bestehenden Kontaktverbot resultierenden Einschränkungen dürfen dabei aber nicht vernachlässigt werden und der Charakter als Notbetrieb bleibt deshalb gegeben. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Limburg-Weilburg sowie Gewerbetreibende und Firmen im Landkreis wird jedoch die Option eingeräumt, ihr Anliegen über einen Zulassungsdienst ihrer Wahl abzuwickeln. Der jeweilige Zulassungsdienst tritt dann mit den Zulassungsstellen in Kontakt. Diese Möglichkeit soll ab Mittwoch, 1. April 2020, sowohl in Limburg als auch in Weilburg gegeben sein. „Gleichwohl empfehlen wir, Zulassungsvorgänge aus den bekannten Gründen nach Möglichkeit zu verschieben, um soziale Kontakte zu reduzieren“, so der Landrat weiter.

Eine Sonderstellung haben weiterhin Funktionsträgerinnen und Funktionsträger. Sie können sich direkt mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen. Termine für Zulassungsvorgänge, die für die berufliche Erreichbarkeit von Personen mit systemrelevanten Berufen notwendig sind, können telefonisch ausschließlich bei der Zulassungsstelle in Limburg unter den Telefonnummern 06431-296-726 und 06431-296-743 vereinbart werden. Dabei ist der Nachweis der Tätigkeit in den relevanten Berufsgruppen zu führen. Die Zulassungsanträge von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern werden vorrangig bearbeitet. Es hat keinen Zweck, die Zulassungsstellen ohne Termin aufzusuchen. Die bislang bis zum 9. April 2020 vereinbarten Termine behalten ungeachtet der neuen Regelung ihre Gültigkeit. (Kreisverwaltung Limburg-Weilburg)