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Birken-Honigsessen (ots) - Am Do., 25.04.2019, 00:20 Uhr, befuhr eine 25-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem PKW Skoda Fabia die K 71 aus Richtung Morsbach kommend in Richtung Birken-Honigsessen. In einer Linkskurve übersteuerte die 25-Jährige ihr Fahrzeug und geriet ausgangs der Kurve nach links von der Fahrbahn ab. Hierbei überfuhr sie einen Leitpfosten, durchbrach einen Weidezaun und kam auf der Weide zum Stehen. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Der Skoda war nicht mehr fahrbereit.

Heiligenroth (ots) - Am 26.04.2019, kurz nach Mitternacht, kam es zu einem folgenschweren Verkehrsunfall im Bereich der Tank- und Rastanlage Montabaur an der Autobahn 3 in Richtung Köln. Ein 45-jähriger Pkw Fahrer aus dem Westerwald war aus bislang ungeklärter Ursache ungebremst auf einen Lkw aufgefahren. Der 25-jährige Lkw-Fahrer war zuvor an der Ausfahrt Montabaur von der Autobahn abgefahren und befand sich, nach bisherigem Ermittlungsstand, mit sehr geringer Geschwindigkeit auf dem parallel zur Autobahn verlaufenden Fahrstreifen der Anschlussstelle Montabaur. In Höhe der Tankstelle kam es dann zur Kollision. Der Pkw geriet dabei derart unter den Anhänger des Lkw, dass der Fahrer eingeklemmt und durch die Feuerwehr aus dem Fahrzeug geborgen werden musste. Er wurde durch einen Notarzt versorgt und ins Bundeswehrzentralkrankenhaus nach Koblenz verbracht.

Hachenburg (ots) - Am heutigen Nachmittag, 17.30 Uhr, ereignete sich im Einmündungsbereich der B 414 und der K 21 ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person schwer und zwei leicht verletzt wurden. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand befuhr der 56-jährige Fahrer eines Chrysler die B 414 aus Richtung Hachenburg kommend in Richtung Altenkirchen. Der 27-jährige Fahrer eines Audi A 3 befuhr die K 21 aus Richtung Marienstatt kommend in Richtung der o.g. Einmündung und wollte hier in Richtung Hachenburg abbiegen. Der 27-Jährige missachtete die Vorfahrt des 56-Jährigen, worauf es zur Kollision kam. Ein Mitinsasse im Chrysler verletzte sich hierbei schwer und musste ins Krankenhaus verbracht werden. Nach Aussage des 27-Jährigen war an dem Chrysler der rechte Fahrtrichtungsanzeiger eingeschaltet. Die beiden Fahrzeugführer wurden leicht verletzt, die Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Neuwied (ots) - Am Dienstagmorgen, den 23.04.2019, gegen 07:00, ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der B 256, auf der Rheinbrücke, Fahrtrichtung Weißenthurm. Laut Zeugenangaben befuhren zwei PKW, ein schwarzer Mazda und ein roter Toyota, hintereinander die linke der beiden Fahrspuren im stockenden Berufsverkehr. In Höhe der Zufahrt aus Richtung Neuwied Innenstadt kommend, fuhr ein gelber LKW mit Anhänger, vermutlich ein Fahrzeug der Firma DHL, von der rechten Fahrspur auf die Linke, um das Einfädeln der anderen Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Aufgrund des Fahrspurwechsels musste der Fahrer des schwarzen Mazda stark bremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Dies bemerkte der Fahrer vom roten Toyota zu spät, so dass es zu einem Zusammenstoß gekommen war. Der Toyota wurde dabei derart beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen. Wer war zum Unfallzeitpunkt am Dienstag, den 23.04.2019, gegen 07:00 Uhr, auf der Rheinbrücke und kann Hinweise zu dem gelben LKW geben? Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Neuwied.

20190426 Waldbrand FeuewehrverbandErst vor wenigen Tagen warnte der Deutsche Wetterdienst vor einem erneuten Dürresommer. Es soll warm und extrem trocken werden. Das ist nicht nur für Mensch und Tier anstrengend. Auch die Vegetation leidet unter dem fehlenden Wasser.
Das sorgt in vielen Teilen Deutschlands zu einer hohen Brandgefahr. Oftmals reicht schon eine fahrlässig weggeworfene Zigarette, um ganze Wälder in Brand zu setzen. Dabei ließen sich Brände ganz leicht vermeiden, so der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz. Dazu gibt der Verband fünf Tipps, die Brände verhindern.

20190426 Molche Netz AltenkirchenIm Rahmen einer Begehung des Naturschutzgebietes Hasslichskopf bei Elkenroth wurde der zuständige Biotopbetreuer Peter Weisenfeld darauf aufmerksam, dass in einem Amphibientümpel zwei Reusen ausgelegt wurden. Die Reusen wurden ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde sowie ohne Kenntnis des Biotopbetreuers in dem streng geschützten Areal angebracht.

In den Reusen befanden sich etwa 20 Kammmolche sowie rund 25 Bergmolche. Der Kammmolch ist europaweit nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) geschützt und sogar „streng geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Bergmolch gilt als „besonders geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) dürfen wild lebende Tiere nicht von ihrem Standort entnommen werden. Darüber hinaus ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 BNatSchG). Wird dies dennoch praktiziert, handelt sich hierbei um einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde wurde daher Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.