Eingerüstet und mit Schutzplanen abgehängt: Wie ein verpacktes Kunstwerk von Christo sah das Bauprojekt in der Montabaurer Steinstraße über Monate hinweg aus. Die Arbeiten hinter den Mauern gehen weiter. Draußen aber sind inzwischen die Hüllen gefallen. Der Blick ist frei auf ein historisches Doppelhaus mit grauem Fachwerk und weißem Putz, gekrönt von einem imposanten Giebel. Die Altstadt wird um ein Schmuckstück reicher. Darüber freut man sich auch im Rathaus.
Als Anja und Marc Schwickert sich recht spontan für den Kauf der beiden Einzeldenkmäler am Steinweg 13 und 15 entschieden, waren sie sich natürlich darüber im Klaren, dass die Sanierung mit Auflagen verbunden ist. Dafür ist Schwickert als Inhaber einer Baufirma gut aufgestellt, und im Team mit Architekt Werner Graf und Thomas Becker, Zimmermann für Restaurierungsarbeiten, geht das Projekt planmäßig voran. Alle loben die Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Unterer Denkmalschutzbehörde und der Bauabteilung der Stadt Montabaur, wo Maike Brühl für die entsprechenden Förderprogramme verantwortlich ist. Statt bürokratischer Hürden gibt es ein konstruktives Miteinander, um das von einer langen Geschichte geprägte Ortsbild zu erhalten.
Als Dienstherr der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg übergab Bürgermeister Andreas Heidrich (links) im Zuge der weiteren Umsetzung des Feuerwehr Organisations- und Bedarfsplans das neue Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) in kleinem Rahmen an die Freiwillige Feuerwehr Norken. Wehrführer Tobias Schüler (Mitte) und sein Stellvertreter Max Giehl (2. v.l.) freuten sich über die erweiterten Einsatzmöglichkeiten, die das Fahrzeug bietet. Gemeinsam mit dem Bürgermeister gratulierte der Stellvertretende Wehrleiter der Verbandsgemeinde Frank Schiffmann (rechts).
Andreas Heidrich dankte anlässlich der offiziellen Übergabe der Ortsbürgermeisterin Simone Jungbluth (2.v.r.) für die großzügige Zuwendung der Ortsgemeinde Norken in Höhe von 10.000 €, sowie einigen privaten Spendern für ihre Beteiligung an den Kosten mit weiteren rund 7.000 €. Dadurch wurde die Beschaffung von Zusatzausstattung für das Fahrzeug über das normale Maß hinaus ermöglicht. Insgesamt schlagen die Kosten für das Fahrzeug mit rund 78.000 € zu Buche. Der Westerwaldkreis hat eine Zuwendung in Höhe von 13.000 € in Aussicht gestellt.
Die Wehrführung dankte den Gremien der Verbands- und Ortsgemeinde ausdrücklich für die gute Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Dies trage zur weiteren Steigerung der Motivation der Wehrleute bei.
Verbandsgemeindeverwaltung Titelfoto: Röder-Moldenhauer (Quelle VG Bad Marienberg)
Vallendar (ots)
Am 23.11.2020, gegen 20:45 Uhr, kam es zu einer Körperverletzung zum Nachteil einer 20jährigen Bendorferin an der Bushaltestelle in der Rheinstraße in Vallendar. Während die Geschädigte auf den Bus wartete, wurde sie plötzlich von einem männlichen, unbekannte Täter zu Boden gerissen und getreten. Die Frau flüchtete daraufhin in den anfahrenden Bus nach Bendorf. Gegenüber der Polizei konnte sie folgende Täterbeschreibung abgeben: ca. 30 Jahre alt, südländisches Erscheinungsbild, kräftige Statur, roter Stoffbeutel.
Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit der Polizei Bendorf in Verbindung zu setzen. (Quelle Polizei Koblenz)
Neuwied (ots)
Bei der Suche beteiligten sich neben der Polizei auch viele Freiwillige, die über einen Facebook-Aufruf der Mutter auf den Sachverhalt aufmerksam wurden. Ebenso waren Rettungshunde eines privaten Vereins eingebunden. Die aufgenommene Spur verlor sich in der Gemarkung Asbach an der Landesstraße 255, dortiger Kreisverkehr Richtung Zum Jägertal.
Die Kinder verfügen über familiäre Beziehung nach Bonn.
Hinweise auf den Aufenthaltsort der Kinder werden erbeten an die Polizei Neuwied (02631/878-0) oder jede andere Polizeidienststelle.
Nachtrag: Die Kinder wurden am 23.11.2020 in Bonn angetroffen und in Obhut genommen. Es bestehen derzeit keine Hinweise auf das Vorliegen von Straftaten. (Quelle Polizei Neuwied)
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Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.