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Diez: Prozessauftakt wegen versuchten Totschlags nach Verfolgungsjagd
Hachenburg: Klinikkooperation stärkt medizinische Versorgung im Westerwald
Mainz: Rheinland-Pfalz muss rechtswidrige Düngeverordnung zurücknehmen
Nach einer spektakulären Verfolgungsjagd stehen ein 38- und ein 25-jähriger Mann wegen versuchten Totschlags in vor Gericht in Koblenz. Die beiden Angeklagten sollen im Mai einen Autofahrer verfolgt und mehrfach auf dessen Fahrzeug geschossen haben. Vorausgegangen war offenbar ein Streit im familiären Umfeld. Das Gericht sieht bislang keine Hinweise auf Blutrache oder niedrige Beweggründe. Statt versuchten Mordes müssen sich die Männer nun wegen versuchten Totschlags und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Der Prozess soll in Koblenz beginnen.
In Hachenburg haben Vertreter des St. Vincenz Gesundheitsverbunds Limburg und des Evangelischen Krankenhauses Dierdorf/Selters ihre Zusammenarbeit bekräftigt. Ziel ist es, die medizinische Versorgung im Westerwald weiter zu verbessern. Besonders der Standort Hachenburg soll künftig eine wichtige Rolle spielen – etwa durch eine neue geriatrische Abteilung und modernste Kardiologie-Technik. Beide Verbünde beschäftigen zusammen rund 2.800 Mitarbeitende und behandeln jedes Jahr etwa 170.000 Patientinnen und Patienten. Die Kooperation gilt als Vorbild für interregionale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Gute Nachrichten für alle Landwirte. Die rheinland-pfälzische Landesregierung muss ihre Düngeverordnung zurücknehmen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist auch die Regelung des Landes rechtswidrig. Die CDU im Landtag fordert nun, dass die Verordnung umgehend aufgehoben wird. Landwirte hätten in Rheinland-Pfalz längst bewiesen, dass sie verantwortungsbewusst und im Sinne des Grundwasserschutzes handeln, heißt es aus der Fraktion. Das Thema soll im nächsten Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau beraten werden. Die CDU sieht im Urteil ein Signal für mehr Fairness gegenüber den Bauern.
Montabaur (ots)
Am heutigen Tag kam es in Montabaur zu einem versuchten Trickdiebstahl. Unter dem Vorwand, die Heizung überprüfen zu müssen, verschafften sich ein männlicher Täter mit seiner weiblichen Begleitung, Zutritt zu einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Fröschpfortstraße. Noch bevor diese etwas stehlen konnten, wurden sie durch den Wohnungsinhaber der Wohnung verwiesen. Die Personen werden wie folgt beschrieben:
1. Täter:
männlich, dunkle Hautfarbe, südindischer Phänotyp, 190 cm groß, ca. 30 Jahre alt, schlank, kurze haare, gestreifte Strickjacke
2. Täterin:
weiblich, dunkle Hautfarbe, südindischer Phänotyp, 160 cm groß, ca 15 Jahre alt, schwarzer Mantel
Beide flüchteten mit einem goldenen/beigefarbenen PKW. (Polizei Montabaur)
Erneuerungsarbeiten Wasserversorgung im Bereich „Am Hohleplatz“
Die Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach teilen mit, dass ab Montag, den 10.11.2025 aufgrund notwendiger Erneuerungsarbeiten an der Trinkwasserleitung eine Sperrung der Fahrbahn ab der Kreuzung Hochstraße – Am Hohleplatz bis einschließlich der Hausnummer Am Hohleplatz 4 erforderlich ist (siehe Abbildung). Die an den Baubereich angrenzenden Anliegergrundstücke können während der Bauzeit nicht mit dem PKW angefahren werden. Es wird gebeten für die Dauer der Bauarbeiten den angrenzenden Parkplatz zu nutzen. Die Arbeiten werden im Zeitraum vom 10.11.2025 bis zum 08.12.2025 durchgeführt und voraussichtlich abgeschlossen werden.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich: Auch die
rheinland-pfälzische Landesdüngeverordnung steht auf wackligen Bei-
nen. „Wenn Bayern seine Regelung zurücknehmen muss, kann Rhein-
land-Pfalz nicht einfach weitermachen, als wäre nichts geschehen“, er-
klären die CDU-Agrarpolitiker Johannes Zehfuß und Michael Ludwig.
„Die Landesregierung ist aufgefordert, die rechtswidrige Verordnung
umgehend zurückzunehmen.“
Kirchen (Sieg) (ots)
Durch eine 17jährige Testkäuferin wurden am 04.11.2025 sogenannte "Testkäufe" im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Betzdorf durchgeführt. Die regelmäßig stattfindenden Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden durch zwei Beamte des Sachgebietes Jugend der Polizeiinspektion Betzdorf und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes der Kreisverwaltung Altenkirchen in Kooperation begleitet. Zielrichtung war, wie üblich, die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol und Tabakwaren eingehalten werden. Die Jugendliche versuchte zu diesem Zweck in verschiedenen Lebensmittelmärkten, sowie auch an Tankstellen, Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben. Hierbei kam es in 8 der insgesamt 10 kontrollierten Geschäfte zur bußgeldbewährten Abgabe jugendschutzrelevanter Produkte an die Jugendliche. (Polizei Kirchen)
Kirchen (Sieg) (ots)
Auf gerade Strecke kam ein 78-jähriger Opel-Fahrer nach rechts von der Koblenz-Olper-Straße in Wehbach ab, als dieser am 04.11.2025 gegen kurz nach 8 Uhr in Richtung Stadtmitte fuhr. Dort kollidierte er frontal mit der Mauer eines Anwesens, wodurch sein Fahrzeug total-, die Mauer stark beschädigt wurde.
Der Senior blieb körperlich unverletzt. Er dürfte zuvor einen Schwächeunfall erlitten haben. Zur weiteren Abklärung verbrachte der alarmierte Rettungsdienst den 78-jährigen in ein Krankenhaus. (Polizei Kirchen)