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Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit an Corona-Bedingungen angepasst

Altenkirchen/Kreisgebiet. Für die alltägliche Arbeit der Jugendverbände im Kreis Altenkirchen sind die Corona-Auflagen zur Kontaktbeschränkung eine Herausforderung: Viele Veranstaltungen und Aktivitäten mussten in 2020 notgedrungen entweder ganz abgesagt werden oder waren mit vielen Hürden und Schwierigkeiten verbunden. Hinzu kommen finanzielle Konsequenzen, da die neu entwickelten Veranstaltungsformen der Jugendarbeit den bestehenden Standards der Förderrichtlinien nicht entsprechen.


Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Altenkirchen hat deshalb bereits im November 2020 vorsorglich beschlossen, die Richtlinien des Landkreises Altenkirchen zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2021 den Corona-Bedingungen anzupassen und somit durch weitere Fördermöglichkeiten zu ergänzen. Kernpunkt der Ergänzung ist, dass Maßnahmen der sozialen Bildung auch ohne Übernachtung gefördert werden. Außerdem können, bei Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises, nun auch Schulungsveranstaltungen gefördert werden, die für ehrenamtliche Helfer online durchgeführt werden. Bei Präsenzveranstaltungen der Jugendarbeit wurden weiterhin die erforderliche Zeitdauer und die Mindestanzahl der Teilnehmenden abgesenkt.

Zu finden sind die aktuellen, erweiterten Richtlinien und der Verwendungsnachweis für Online-Schulungen auf der Webseite des Kreises www.kreis-altenkirchen.de unter Bürgerservice/Dokumente zum Download/Jugendarbeit*. Interessierte Träger können sich bei Fragen beraten lassen (Tel.: 02681-812593, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
 (Quelle Kreis Altenkirchen)