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In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU Kreisverband Cochem-Zell hat sich im Hinblick auf drei weitere Spenden aus dem Jahr 2015, die bislang nicht Gegenstand der Ermittlungen waren, der Anfangsverdacht von Straftaten ergeben. Das Ermittlungsverfahren richtet sich daher nunmehr gegen vier weitere Beschuldigte deutscher Staatsangehörigkeit.

Die Auswertung der im Ermittlungsverfahren sichergestellten Asservate hat den Verdacht ergeben, dass einer der vier Beschuldigten im Jahr 2015 insgesamt 19.000,- EUR in bar an die drei Mitbeschuldigten übergeben und diese gebeten haben soll, die Beträge auf ihre Bankkonten einzuzahlen und in ihrem Namen an den CDU Kreisverband Cochem-Zell zu spenden. Da die drei Mitbeschuldigten dieser Bitte nachgekommen sein sollen, besteht der Anfangsverdacht, dass es sich um gem. § 25 Absatz 2 Nr. 6 Parteiengesetz unzulässige Spenden handelt, weil der Spender nicht feststellbar ist. Die Beschuldigten sollen dadurch bewirkt haben, dass die Namensnennung des tatsächlichen Spenders der 19.000,- EUR im Rechenschaftsbericht entgegen § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz unterblieben ist. Die vier Mitbeschuldigten sind daher verdächtig, unrichtige Angaben über die Einnahmen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkt und sich dadurch nach § 31d Abs. 1 Nr. 1 Parteiengesetz strafbar gemacht zu haben. Gegen den beschuldigten Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder andere Angehörige der CDU besteht nach den bisherigen Ermittlungen in diesem Zusammenhang kein Anfangsverdacht strafbaren Handelns.

Der beschuldigte tatsächliche Spender hat durch seinen Verteidiger die Auffassung geäußert, dass es aufgrund des vorstehend beschriebenen Sachverhalts nicht zu unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands für 2015 gekommen und die vom Straftatbestand erforderliche besondere Absicht der Verschleierung nicht gegeben sei.

Die Ermittlungen dauern an. Dies gilt sowohl für den Tatkomplex der Erstmitteilung vom 22.11.2017 als auch für den neu hinzugekommenen Komplex. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)