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Gute Bildung braucht gute Rahmenbedingungen. Deshalb stellt das Land in diesem Jahr mehr als 64 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Schulen zur Verfügung. „Mit dem Landesschulbauprogramm unterstützen wir die Schulträger ganz wesentlich bei der baulichen Weiterentwicklung unserer Schulen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig heute in Mainz. Fördermittel fließen beispielsweise in Neubaumaßnahmen, Umbauten, Erweiterungen oder werden für den Brandschutz oder den Ausbau der Barrierefreiheit genutzt.

Insgesamt nimmt das Bildungsministerium in diesem Jahr 59 neue Projekte in das Landesschulbauprogramm auf. Damit werden derzeit landesweit 402 Bauvorhaben gefördert. „Schulgebäude gehören in der Regel den Kommunen, die für deren Bau und Instandhaltung zuständig sind. Gute Bildungspolitik ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Städte und Gemeinden dabei, nötige Investitionen an ihren Schulen zu stemmen. Davon profitiert dann ganz unmittelbar die gesamte Schulgemeinschaft. Denn: Wenn die äußeren Bedingungen stimmen, dann lehrt und lernt es sich auch besser“, erklärte Hubig. Die finanzielle Unterstützung kommt kommunalen wie privaten Schulträgern zugute. Entscheidend für eine Landesförderung ist der nachgewiesene dauerhafte Bedarf für ein Projekt sowie die Finanzkraft des Schulträgers.

Schulneubau auch im ländlichen Raum

Das Schulgebäude der Grundschule Büchel in der Eifel wird durch ein modernes Gebäude ersetzt. Die Gemeinde mit ihren etwa 1.200 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Verbandsgemeinde Ulmen im Landkreis Cochem-Zell hält für seine Bürgerinnen und Bürger neben einer Grundschule auch einen Kindergarten vor. Mit einem Neubauprojekt möchte die Gemeinde eine neue Grundschule, einen neuen Kindergarten und einen Jugendraum verwirklichen. Der Schulbau wird im Rahmen des Landesschulbauprogramms 2021 mit einer Zuwendung in Höhe von 155.000 € durch das Land Rheinland-Pfalz unterstützt. Für den Kindergarten und Jugendraum wurden weitere Förderanträge gestellt. (Quelle Staatskanzlei Mainz)