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Symbol Verkehr KennzeichenWWBereits seit dem 01.01.2015 ist es möglich, die Außerbetriebsetzung seines Fahrzeugs über das Internet vorzunehmen. Damals wurden mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und neuen Stempelplaketten die Voraussetzungen für die Online-Abwicklung geschaffen. Nun wird ab dem 01.10.2017 mit der zweiten Ausbaustufe auch die internetbasierte Wiederzulassung möglich sein – „allerdings nur die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks“, erklärt Christina Laux, Leiter der Kfz-Zulassungsstelle des Westerwaldkreises. Hierfür sei ein neuer Bundespersonalausweis mit aktivierter Online-Funktion nötig. Erst in einer späteren dritten Stufe werde auch die Umschreibung und Neuzulassung eingeführt. Mehr Details gibt das Bundesverkehrsministerium bekannt - neben allgemeinen Informationen finden sich dort auch Bilder der neuen Dokumente, Kennzeichen, Stempelplaketten sowie die Abläufe zur Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung. www.bmvi.de/internetbasierte-fahrzeugzulassung.de