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Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Limburg halten sich an die Regeln und Vorgaben, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen soll. Aber es gibt leider auch schwarze Schafe. Deshalb wird das Ordnungsamt gerade am Wochenende Kontrollen vornehmen. Konkret heißt dies: Spielplätze werden ebenso in Augenschein genommen wie Läden und Verkaufsstellen des Einzelhandels, gastronomische Betriebe und mehr, die nach der Verordnung des Landes geschlossen zu bleiben haben oder sich an klare Öffnungszeiten zu halten haben.
Kai Uwe-Becker hat durch seine Arbeit als Mediengestalter seiner Seite www.kub-design.de ein kleines Infoportal zur Nachbarschaftshilfe in der VG Altenkirchen-Flammersfeld gestartet. Auf diesem Infoportal befinden sich Informationen zum Covid 19 Virus und Kontakte zu Ärzten, Ehrenamtlichen Helfern für Risikogruppen, Lieferservices der einheimischen Gastronomen und Lebensmittelmärkten, sowie Notdiensten. Zu diesen Kontakten kommen Täglich neue dazu von Lesern die sich auch über die Gruppe (Corona-Hilfe für Senioren/Kranke/Behinderte Horhausen/Ww) auf Facebook melden. Diese Seite wurde erstellt für Menschen die nicht auf den Sozialen Kanälen zuhause sind. Seine Arbeit hat Becker für dieses Projekt vorerst in den Hintergrund gestellt. Er freut sich über Unterstützer! (Quelle KUB-Design)
Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.
Die Bundes- und Landesregierungen haben in der letzten Zeit vielfältige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 angeordnet. Trotzdem soll es immer wieder und immer noch zu Verstößen gegen die ausgesprochenen Auflagen kommen.
Aus diesem Grund weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass Verstöße gegen die zum Schutz der Bevölkerung im Wege von Rechtsverordnungen erlassenen Maßnahmen nach den §§ 74 und 75 des Infektionsschutzgesetzes strafbar sein können. Im Falle einer Strafbarkeit nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes drohen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Nach § 75 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre verhängt werden. In besonders schweren Fällen drohen nach § 75 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes sogar Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft wird ihr bekanntwerdende Verstöße gegen die getroffenen Maßnahmen mit Nachdruck verfolgen und einer Ahndung zuführen. Gleiches gilt auch für Straftaten, die unter besonderer Ausnutzung der derzeitigen Krise begangen werden.
Die Staatsanwaltschaft appelliert an die Bevölkerung, die bislang zum Schutz aller angeordneten Maßnahmen unbedingt zu befolgen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)
Die erfolgreiche Aktion „100.000 Bäume für den Westerwald“ geht in die nächste Runde! Gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern aus den Landkreisen Westerwald, Neuwied und Altenkirchen wollen wir dem Ziel 100.000 Bäume für den Westerwald näher kommen. Aktueller Stand 81.600 Bäume.
Der Westerwald, unsere Mittelgebirgsregion, unsere Heimat. Markante Höhen, weite Täler und der raue Wind machen unsere Region einzigartig. Hohe Wälder, saftgrüne Wiesen und Heidelandschaften prägen unser Zuhause.
Weiterlesen ...Das Ziel der Stadt Limburg ist klar, sie will den Bürgerentscheid vom Juni vergangenen Jahres und den damit verbundenen Auftrag, die Taubenpopulation durch Fangen und Töten zu reduzieren, umsetzen. Dazu beantragt die Stadt beim Landkreis nun festzustellen, dass es dafür keiner Sondergenehmigung bedarf. Hilfsweise wird gegenüber dem Landkreis beantragt, eine Sondergenehmigung zu erteilen.
Bis Ende März stellte ein Erlass aus dem Jahr 2022 fest, dass Stadttauben nicht als Wildtiere im Sinne des § 4 der Bundesartenschutzverordnung anzusehen sind. Um sie zu fangen und zu töten war daher keine Genehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung erforderlich. Das zuständige Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat diesen Erlass Ende März nunmehr plötzlich und ohne Begründung aufgehoben.
Hiermit laden wir Sie recht herzlich zur 7. Wäller Helfen Business Night am, 12.06.2025 im Adlerland in Rotenhain ein.
Als Speaker konnten wir diesmal gewinnen:
Den Start Up Unternehmer Paul Grieger von Wäller Solar aus Montabaur und Kerstin Dorn CEO von WERIT Kunststoffwerke W. Schneider GmbH & Co.KG
Als besonderes Highlight findet an diesem Abend ein Wein -Tasting von WeinGut Altenkirchen statt.
Dazu gibt es leckere Finger - Food Varianten von Eventservice DD Die Idee aus Nordhofen.
Weiterlesen ...WESTERWALD-VEREIN LÄDT DIE „KURZEN“ EIN IN DIE NATUR
Buchfinkenland. Naturerlebnisse spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung von Kindern! Sie fördern die körperliche Gesundheit, indem sie Bewegung und frische Luft (besonders die im Buchfinkenland!) bietet. Zudem können Kinder in der Natur ihre Sinne entfalten und ein Bewusstsein für Umwelt und Tiere entwickeln, Naturaktivitäten unterstützen auch soziale Fähigkeiten, da Kinder oft gemeinsam spielen und interagieren. Naturerlebnisse tragen zur emotionalen Stabilität und Kreativität bei. Dazu wollen wir mit geeigneten Veranstaltungen weiterhin beitragen….
Weiterlesen ...Siegen (ots)
Am frühen Mittwochmorgen (14.05.2025) hat eine Polizeistreife der Wache Siegen eine etwas ungewöhnlichere Gefahrenstelle auf der Hüttentalstraße entdeckt.
Die Beamten waren gegen 03:40 Uhr von Siegen in Richtung Eiserfeld unterwegs und entdeckten rund 200 Meter vor der Anschlussstelle Siegerlandhalle zwei Fuchswelpen, die an der Mittelleitplanke saßen und nicht mehr weiterkamen.
Die Beamten stoppten den Streifenwagen, um die beiden Tiere aus ihrer misslichen Lage zu befreien. (Polizei Siegen Wittgenstein)
Hilchenbach (OT Oechelhausen) (ots)
Am Dienstagabend (13.05.2025) ist ein 24-Jähriger bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden.
Der Mann war mit seinem Krad gegen 19:25 Uhr auf der B 62 von Afholderbach in Richtung Kronprinzeneiche unterwegs. In einer Rechtskurve verlor er aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte. In einem angrenzenden Grünstreifen blieb er schließlich verletzt liegen.
Der 24-Jährige kam per Hubschrauber ins Krankenhaus. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 7000 Euro.
Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen zur Unfallursache übernommen. (Polizei Siegen Wittgenstein)