Liebe Westerwälderinnen und Westerwälder,
Ich wende mich heute vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Fallzahlen auch im Westerwaldkreis an Sie.
Die Zahl der Appelle vieler Stellen und Personen häufen sich exponentiell zu den steigenden Fallzahlen. Und auch ich habe mich dazu entschlossen, mich als Landrat unseres Westerwaldkreises an Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, zu wenden.
Bei sachlicher Betrachtung ist Folgendes festzustellen:
Fakt ist: Die Pandemie ist nicht vorbei.
Fakt ist: Das Virus nützt nach wie vor jede Chance, um bei zu geringem Abstand von dem einen Menschen auf den anderen überzuspringen.
Fakt ist: Die Zahlen steigen nicht nur dynamisch, sondern rasant im ganzen Kreisgebiet aus den unterschiedlichsten Gründen und Situationen an.
Fakt ist aber auch: Keine wie auch immer gearteten Empfehlungen, Hinweise, Aufforderungen oder Appelle und auch Anordnungen werden den Einzelnen davon entbinden können, sich in seinem persönlichen Bereich nach bestem Wissen und Gewissen einzuschränken.
Steineroth (ots)
Am 20.10.2020, gegen 23.00 Uhr befuhr eine Streifenwagenbesatzung die L 288 in der Ortslage Steineroth, als plötzlich ein Pkw BMW im Gegenverkehr durch Schneiden einer Kurve auf den Fahrstreifen des entgegenkommenden Streifenwagens geriet. Nur durch starkes Abbremsen konnte eine Frontalkollision verhindert werden. Bei der anschließenden Verfolgung des BMW, verunfallte dieser in der Ortslage Steineroth, indem der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, ein Blumenbeet durchfuhr und im Bereich einer Hecke zunächst mit dem Fahrzeug zur Seite kippte. Der Pkw schlug schließlich wieder zurück auf die Räder und blieb beschädigt stehen. Der 20-jährige Fahrer flüchtet zunächst von der Unfallörtlichkeit. Im Verlauf der weiteren polizeilichen Ermittlungen konnte der verantwortliche junge Fahrer ermittelt und festgenommen werden. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, da er alkoholisiert war; Strafverfahren wurden eingeleitet. Die Sachschadensbilanz des Unfallgeschehens kann noch nicht beziffert werden. (Quelle Polizei Koblenz)
Ransbach-Baumbach (ots)
Persönlich erschien der Kfz-Halter und Geschädigte auf hiesiger Dienststelle.
Demnach hatte er seinen Pkw vor dem Haus (Am Seeufer 8, 56235 Ransbach-Baumbach) auf einem entsprechenden Stellplatz geparkt.
Über Nacht von Sonntag, dem 18.10.2020, 21:00 Uhr bis zum Montag, dem 19.10.2020, 11:00 Uhr wurde das Fahrzeug schlussendlich von unbekanntem Täter mittels eines scharfkantigen Gegenstandes auf der linken, hinteren Fahrzeugseite verkratzt.
Hinweise zu UT wurden zunächst nicht bekannt.
Höhr-Grenzhausen (ots)
Persönlich erschien der Kfz-Halter und Geschädigte auf hiesiger Dienststelle. Demnach hatte er seinen Pkw (VW Golf; Farbe: Schwarz) vor dem Haus in der Katharina-Kaspar-Straße 27, 56203 Höhr-Grenzhausen auf einem entsprechenden Stellplatz geparkt.
Über die Nacht von Samstag, 17.10.2020, 20:00 Uhr auf Sonntag, 18.10.2020, 10:45 Uhr wurde das Fahrzeug schlussendlich von unbekanntem Täter mittels eines scharfkantigen Gegenstandes auf der rechten Fahrzeugseite verkratzt.
Hinweise zu Tatverdächtigen wurden zunächst nicht bekannt. Auch eine Nachbarschaftsbefragung seitens des Geschädigten verlief negativ.
Zeugen werden gebeten, sich bei Hinweise an die Polizeidirektion Montabaur.
Im neuen Jahresfahrplan von DB Fernverkehr, gültig ab dem 13. Dezember 2020, bleiben sowohl die Anzahl der Zughalte als auch die zeitliche Verteilung weitgehend auf dem bekannten Niveau. Es werden also weiterhin über 200 wöchentlichen ICE- Fahrten in Montabaur verkehren.
Das ist das erfreuliche Ergebnis des jährlich stattfindenden Fahrplangespräches zu dem Vertreter des Angebotsmanagements der DB Fernverkehr AG, des Westerwaldkreises sowie der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur zusammenkommen. Die Verantwortlichen sind sich einig darin, dass der ICE-Bahnhof ein wichtiger Standortfaktor für die gesamte Region darstellt. Daher setzen sich Landrat Achim Schwickert, VG Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich und Stadtbürgermeisterin Gabriele Wieland gemeinsam für ein stabiles Fahrplanangebot in Montabaur ein.
Auch wenn es auf Grund längerfristiger Baumaßnahmen in Köln-Deutz zu Verschiebungen und teilweise Verzögerungen kommt, bleibt das Angebot insgesamt auch für Pendler stabil. „Im Gespräch, das dieses Jahr als Videokonferenz stattgefunden hat, haben wir erfahren, dass mit der Neuanschaffung und Modernisierung von Zügen mittelfristig auch die Sitzplatzkapazitäten auf der Schnellfahrstrecke weiter ausgebaut werden sollen. Da die Rahmenbedingungen der Pendler sich durch die Pandemie verändert haben, Stichwort Homeoffice, möchte die Bahn den Veränderungen Rechnung tragen“, berichtet Achim Schwickert.
Ganz konkret hat die Deutsche Bahn dazu ihr Angebot jüngst um ein flexibleres Monatsticket erweitert: Mit dem 20-Fahrten-Ticket können Kunden 20 Einzelfahrten für eine festgelegte Strecke mit Fernverkehrsanteil erwerben und diese innerhalb eines Monats für die Hin- oder Rückfahrt ohne Zugbindung einlösen.
„Diese Monatskarte gilt, wie die normale Bahnmonatskarte, gleichzeitig als Berechtigung für den Kauf eines vergünstigten Monatsparkticket (Preis: 20 Euro) auf dem ICE-Parkplatz in Montabaur“, ergänzt Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland.
Weitere Informationen unter https://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/mehrfahrten-tickets/index.shtml (Quelle Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.