Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen <<

 B Itunes B Mediaplayer B phonostar Logo radioDE

Krankenhäuser erhalten 3,2 Millionen Euro von den rheinland-pfälzischen gesetzlichen Krankenkassen sowie der privaten Krankenversicherung.
Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten nunmehr seit vier Jahren einen pauschalen monetären Zuschlag, um die Versorgungsicherheit der angrenzenden Bevölkerung zu wahren. Nun stehen bereits die Zuwendungen für das Jahr 2024 sowie die Kliniken fest. In Summe werden 3,2 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung in Rheinland-Pfalz gezahlt.

Die Höhe der extra hinzukommenden Förderung ist dabei von der Anzahl der jeweilig vorgehaltenen Fachabteilung abhängig. Für ein oder zwei erforderliche Fachabteilungen gibt es 400.000 Euro Zuschlag; für jede weitere kommen nochmals 200.000 Euro hinzu. Maximal sind 800.000 Euro zu veranschlagen. Für 2024 werden alle gelisteten Häuser in Rheinland-Pfalz mit je 400.000 Euro ausgestattet (2023_06_20_Vb_Liste_laendliche_KH_2024.pdf (gkv-spitzenverband.de), Seite 23).

„Die wohnortnahe Grundversorgung sowie insbesondere die Notfallversorgung sind im Sinne der Menschen flächendeckend sicherzustellen. Damit dies den Krankenhäusern bestmöglich gelingt, wird durch die gezielte Pauschalförderung der Krankenversicherung eine zusätzliche Finanzspritze gegeben. Die AOK macht sich darüber hinaus auch mit ihrer Initiative Stadt.Land.Gesund. dafür stark, dass die wohnortnahe, gute und bedarfsgerechte Versorgung in allen Regionen auch in Zukunft stabil gelingt“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Die Kliniken müssen dabei die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, um zuschlagsberechtigt zu sein. Die drei Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, PKV-Verband) vereinbaren jährlich eine Liste der Häuser, bei denen die Kriterien erfüllt sind. Bedacht werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die je eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten und zusätzlich die Stufe der Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA vorweisen können, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, sowie Krankenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA erfüllen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat zudem einen Blick auf die Bundesrepublik gegeben: Insgesamt erhalten 136 Krankenhäuser im ländlichen Raum durch die Krankenkassen eine Förderung von 67 Millionen Euro. (Quelle AOK)