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Das Ziel der Stadt Limburg ist klar, sie will den Bürgerentscheid vom Juni vergangenen Jahres und den damit verbundenen Auftrag, die Taubenpopulation durch Fangen und Töten zu reduzieren, umsetzen. Dazu beantragt die Stadt beim Landkreis nun festzustellen, dass es dafür keiner Sondergenehmigung bedarf. Hilfsweise wird gegenüber dem Landkreis beantragt, eine Sondergenehmigung zu erteilen.

Bis Ende März stellte ein Erlass aus dem Jahr 2022 fest, dass Stadttauben nicht als Wildtiere im Sinne des § 4 der Bundesartenschutzverordnung anzusehen sind. Um sie zu fangen und zu töten war daher keine Genehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung erforderlich. Das zuständige Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat diesen Erlass Ende März nunmehr plötzlich und ohne Begründung aufgehoben.



Mit ihren Anträgen an den Landkreis verfolgt die Stadt Limburg weiter das Ziel, den Bürgerentscheid vom Juni vergangenen Jahres umzusetzen. In dem Bürgerentscheid hatte sich eine Mehrheit von über 53 Prozent dafür ausgesprochen, die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. November 2023 umzusetzen. Die Versammlung hatte entschieden, den Bestand an Tauben in der Innenstadt durch Einfangen und Töten zu reduzieren. Die Stadtpolitik berief sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem Jahr 2011, wonach Tauben unter bestimmten Voraussetzungen als Schädlinge eingestuft und daher getötet werden dürfen.

Ein wichtiger Punkt für die Stadt Limburg ist, dass das Verfahren auf einem noch immer rechtsgültigen Bürgerentscheid fußt. Darüber hinaus bejaht der Entscheid die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, auf die Einrichtung von Taubenhäusern zu verzichten. Zunächst sollte der Bestand um 300 Tauben reduziert werden, nach einer erneuten Zählung in diesem Jahr und einem reduzierten Aufkommen in der Innenstadt sind es nun noch 200 Tauben.

Gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit erscheint es der Stadt geboten, den durch eine direkte Abstimmung deutlich artikulierten Bürgerwillen umzusetzen, sofern er nicht geltenden Gesetzen widerspricht, verdeutlicht der 1. Stadtrat Michael Stanke. Der dem Bürgerentscheid zu Grunde liegende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung war von der Kommunalaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit hin geprüft worden, es gab dabei keine Einwände.

Die Stadt nimmt die Aufhebung des Erlasses durch das Ministerium zur Kenntnis. Allerdings ist die Aufhebung des Erlasses aus dem Jahr 2022 ohne weitergehende Begründung für die Stadt nicht nachvollziehbar: Es gibt weder eine Begründung, warum Stadttauben nun keine wildlebenden Tiere mehr sein sollen, noch gibt es Informationen darüber, welche Bedeutung die Aufhebung des Erlasses für die Stadt Limburg hat.

Die Stadt Limburg hatte vor der Aufhebung des Erlasses Ende März die Tötung von 200 Stadttauben durch einen Schädlingsbekämpfer ausgeschrieben. Auf die bundesweite Ausschreibung ging lediglich ein Angebot ein. Die Kosten des Angebotes liegen bei unter 10.000 Euro. Die Stadt wird den Auftrag nun vergeben – unter Berücksichtigung der aktuellen und geänderten Ausgangslage und den damit verbundenen Anträgen an den Landkreis. Der Schädlingsbekämpfer stellte selbst ebenfalls einen Antrag auf die Sondergenehmigung.

Die Stadtverwaltung sieht an einigen Hot Spots im eng begrenzten Bereich der Innenstadt einen nachgewiesenen Schädlingsbefall durch Stadttauben, der insbesondere die betroffenen Bürger, Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Geschäftsleute stark beeinträchtigt. Die Aufstellung von Taubenhäusern ist durch die Bindungswirkung des Bürgerentscheides zumindest aktuell keine Option. (Stadt Limburg)