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Katalog des Landes regelt Bußgeldhöhe

Altenkirchen. Seit Januar 2021 sind der Kreisverwaltung rund 400 Verstöße gegen die jeweils geltenden Corona-Regeln gemeldet worden. In den meisten Fällen ging es dabei um Verstöße gegen das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, gegen Abstandsregeln, gegen die Maskenpflicht sowie gegen die Ausgangsbeschränkungen und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. 

Verstöße gegen die Abstandsregeln und gegen die Maskenpflicht werden gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro pro Person geahndet. Wer gegen die Personenbegrenzung oder das Alkoholverbot im öffentlichen Raum verstößt, muss 100 Euro Strafe zahlen, 500 Euro drohen derjenigen Person, die für eine solche Ansammlung verantwortlich ist. Die Höhe der Bußgelder ist in den „Auslegungshinweisen für die Bemessung der Geldbuße nach § 24 der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung“ geregelt. 

Die höchsten bislang verhängten Geldbußen im Kreis während der Corona-Pandemie lagen im mittleren vierstelligen Bereich. Dabei ging es einmal um Verstöße im gewerblichen Bereich. Hier hatte ein Betrieb entgegen der geltenden Vorschriften geöffnet. Im anderen Fall ging es um eine private Feier, bei der gegen die zugelassene Teilnehmerzahl und andere Hygienevorschriften verstoßen wurde. (Quelle Kreis Altenkirchen)