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Koblenz (ots)

Am vergangenen Freitag, den16. April 2021, haben 67 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Bauhaupt- und Baunebengewerbe verdachtsunabhängig geprüft.

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, Scheinselbstständigkeit, sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Es wurden 331 Arbeitnehmer von 115 verschiedenen Unternehmen auf Baustellen im gesamten Zuständigkeitsbereich, darunter auch einige Großbaustellen, geprüft. Insgesamt wurden 38 Vorfälle festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Es handelt sich hierbei überwiegend um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung und um den Verdacht, dass der branchenspezifische Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz nicht gezahlt wurde. In einigen Fällen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass ausländische Arbeitnehmer illegal beschäftigt wurden. Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Koblenz dauern an. (Quelle Polizei Koblenz)