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Kein Windpark für Marienhausen. So entschied jetzt das Koblenzer Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit einen Eilbeschluss der Verwaltungsgerichts. Da sich nahe der Anlagen das Nest eines Schwarzstorchs befindet klagte der Bund für Umwelt und Naturschutz. Der Bau der Windräder war bereits vor fünf Jahren genehmigt worden. Aufgrund eventueller artenschutzrechtlicher Verstöße darf die Anlage vorerst nicht gebaut werden, so die Richter am Oberverwaltungsgericht. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht ähnlich argumentiert.