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22.09.2026 19°C

Die Stadt Limburg ist bemüht, die Belastung durch die Luftschadstoffe zu reduzieren. Hierbei geht es vor allem um Stickstoffdioxid, der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (Jahresmittelwert) wird an verschiedenen Messstellen in der Innenstadt noch deutlich überschritten. Neue Ladestationen für E-Fahrzeuge in den Ortsteilen und bessere Bedingungen für den Radverkehr sollen weitere Verbesserungen bringen. „Verbesserungen zu erreichen ist nicht einfach, denn damit verbundene Änderungen bedürfen einer langen Vorbereitung und wenn wir auf Fördergelder hoffen, dann müssen die notwendigen Verfahren durchlaufen werden“, macht Bürgermeister Dr. Marius Hahn deutlich. Doch es geht vorwärts. Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, einen Antrag auf Förderung eines Radverkehrskonzepts zu stellen. Gleichzeitig nahm der Magistrat Vorschläge für Ladestation-Standorte in allen Stadtteilen zur Kenntnis und leitete sie an die Ortsbeiräte weiter.

In Limburg selbst gibt es derzeit bereits 15 Ladestationen für E-Fahrzeuge sowie eine für E-Bikes. Damit besteht dort eine recht gute Infrastruktur, die durch die Schnellladestation im ICE-Gebiet ergänzt wird. „Ziel muss es sein, auch die Ortsteile mit einzubeziehen und dort die Versorgung zu verbessern“, verdeutlicht Bürgermeister Hahn. Noch in diesem Jahr ist ein erster Schritt geplant, indem die Ladeinfrastruktur aufgebaut wird. In jedem Ortsteil ist dafür ein Standort vorgesehen, an zentralen und gut angebundenen Stellen. Die EVL will dabei Säulen aufstellen, die über zwei Ladepunkte verfügen und jeweils mit elf Kilowatt Leistung ausgestattet sind.

„Die Förderung der E-Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil für eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität“, verdeutlicht Hahn. Die Ladestationen sollen in den Ortsteilen noch mit Carsharingstationen zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Die Kombination von beidem, davon ist Hahn überzeugt, kann zu einer Reduzierung der privaten Autonutzung führen, was sich dann auch in der Entlastung der Umwelt zeige.

Der Aufbau von Mobilliätsstationen im gesamten Stadtgebiet ist im Green City Plan (Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung aus dem Förderprogramm „Saubere Luft“ des Bundes) und im Masterplan Mobilität der Stadt (Vorhaben für eine Verkehrsentwicklung in Limburg bis zum Jahr 2030) vorgesehen. Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Fuhrpark und die Errichtung von Ladestationen erhält die Stadt einen Zuschuss in Höhe von rund 512.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2020.

Gut für die Luft in Limburg ist es auch, wenn sich Verkehrsteilnehmer/innen ohne eigenen Verbrennungsmotor in der Stadt bewegen. Das Fahrrad als alternatives Verkehrsmittel wird derzeit nur mäßig genutzt. Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen liegt nach einer Ermittlung im Rahmen des Masterplans Mobilität bei nur etwa sieben Prozent. Es wird jedoch ein Potential von über 15 Prozent gesehen. „Um den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen, müssen auch die Rahmenbedingungen für diejenigen verbessert werden, die das Rad nutzen“, verdeutlicht der Bürgermeister. Deshalb soll ein Radverkehrskonzept für die gesamte Stadt erstellt werden. Der Magistrat hat zugestimmt, einen entsprechenden Förderantrag beim Land zu stellen.
Beim Radverkehrskonzept geht es darum, Lücken im Radwegenetz zu schließen, das Potenzial für Abstellanlagen an zentralen Stellen zu ermitteln, die Einrichtung von Fahrradstraßen oder auch ein zentrales Fahrradparkhaus am Stadtbahnhof zu prüfen. Des Weiteren soll in diesem Konzept die Möglichkeit einer Raddirektverbindung zwischen Diez und der Limburger Innenstadt sowie dem ICE-Gebiet geprüft werden. Das Konzept ist ebenfalls Bestandteil des Masterplans Mobilität. Die Kosten für ein umfangreiches Konzept werden auf rund 50.000 Euro geschätzt. Durch die Förderung könnte die Stadt auf rund 35.000 Euro an Zuschuss hoffen.

Um eine fristgerechte Bearbeitung im laufenden Jahr zu gewährleisten, wurde der Förderantrag bereits Ende Februar beim Land eingereicht. Eine Prüfung steht zu Beginn des dritten Quartals an.

Weitere Nachrichten aus dem Westerwald

Verkehrsunfall nach Überholvorgang an unübersichtlicher Stelle

Weidenhahn (ots)

Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur) 

PKW überschlägt sich in Eppenrod mehrfach

Eppenrod/Westerwald (ots)

Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.

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Kreisausschuss bringt mehrere Investitionen auf den Weg

Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.

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Der Ortsgemeinderat hat selbst entschieden


Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.

Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.

Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.

Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.

Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.

Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.

Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.

Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.

Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges) 

Senioren-Rat WW zum Weltaltentag am 1. Oktober

GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN

WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!

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Herbstferien mit der Kreisjugendpflege Westerwald

Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.

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