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09.04.2026 19°C

 Koblenz (ots)

Im Rahmen des landesweiten Sonderprogramms "Geschwindigkeitsunfälle" wurde an besonders unfallträchtigen Stellen die Geschwindigkeit gemessen und kontrolliert.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) führte im Vorfeld eine Analyse durch und erstellte eine Liste von Bereichen in denen Verkehrsunfälle bei denen die Geschwindigkeit unfallursächlich waren. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen LBM und der Polizei ist es möglich solche Stellen im Straßenverkehr zu erkennen und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.

Insgesamt wurde über eine Dauer von mehr als 180 Stunden gemessen und kontrolliert. Dabei durchfuhren 28.606 Fahrzeuge die Messstellen. Genau 1.469 Fahrzeuge überschritten dabei die erlaubte Geschwindigkeit, was einem Prozentsatz von 5,14 Prozent entspricht. Auf 1.368 Fahrzeugführer kommt nun ein Verwarnungsgeld und auf 101 Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu. In zwei Fällen wurde die Geschwindigkeit derart überschritten, dass es zu Fahrverboten kommen wird.

Ein Fahrzeugführer fuhr auf einer Landstraße im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Betzdorf mit 121 km/h obwohl dort nur 70 km/h erlaubt waren. Der Fahrer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 160,- EUR und einem Monat Fahrverbot rechnen. Im Bereich der Polizeiinspektion Waldfischbach fuhr ein Fahrer mit 146 km/h bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h. Auch hier wird es zu einem Fahrverbot kommen.

Ziel dieses Sonderprogramms ist es etwas für die Verkehrssicherheit zu tun. Wie wir bereits berichteten, waren mehr als die Hälfte aller Verkehrstoten in Rheinland-Pfalz Opfer bei geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfällen. Die Polizei wird auch künftig einen deutlichen Schwerpunkt auf die Bekämpfung dieser Verkehrsunfälle legen. Mit Prävention, Kontrollen und Messungen... Helfen Sie mit die Unfallzahlen zu senken. Beachten Sie ihre eigene Geschwindigkeit für sich selbst aber auch für JEDEN anderen im Straßenverkehr. (Polizei Koblenz)

Weitere Nachrichten aus dem Westerwald

Verkehrseinschränkungen A3 Montabaur 08.-15.04.2026

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt in der Zeit von Mittwoch, 8. April 2026, bis Mittwoch, 15. April 2026, jeweils zwischen circa 20.00 Uhr des Vorabends bis circa 5.00 Uhr des Folgetages im Zuge der A3 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Dernbach und der Anschlussstelle (AS) Montabaur in Fahrtrichtung Frankfurt nach dem Abschluss der Baugrunduntersuchungen die Baustellenverkehrsführung zurückbauen.

Im Zuge der Arbeiten wird aus Gründen der Arbeitssicherheit und der Verkehrssicherheit ein Fahrstreifen eingezogen. Der Verkehr in Fahrtrichtung Frankfurt wird während der Arbeiten zweistreifig am Baufeld vorbeigeführt.

Die Arbeiten werden eigens im Rahmen von Nachtbaustellen ausgeführt, um die Verkehrseinschränkungen möglichst gering zu halten. Gleichwohl ist während der Arbeiten mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Den Verkehrsteilnehmenden wird daher empfohlen, auf die Meldungen im Rundfunk zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und gegebenenfalls mehr Fahrzeit einzuplanen. (Autobahn GmbH) 

Limburg: Reinigungsarbeiten im Schiedetunnel am 08./09.04.2026

Wie Hessen Mobil mitteilen ließ, findet in der Nacht von Mittwoch, 8. April, 20 Uhr bis Donnerstag, 9. April, 5 Uhr, eine Tunnelreinigung statt.
Der Schiedetunnel wird daher in der kommenden Nacht jeweils halbseitig gesperrt.
Der Verkehr wird während der Arbeiten in beide Richtungen durch die freie Röhre geleitet und es steht pro Fahrtrichtung nur jeweils ein Fahrstreifen zur Verfügung.

Unfall zwischen PKW und Motorrad in Nassau

Nassau (ots)

Am 06.04.2026 kam es gegen 17:15 Uhr auf der L330 zwischen Nassau und Hömberg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Motorrad. Der Fahrer des Motorrads befuhr die Strecke von Nassau kommend in Fahrtrichtung Hömberg. Der Fahrer des PKW befuhr die Strecke in entgegensetzte Richtung. In einer Rechtskurve kommt der Motorradfahrer aus bislang unbekannter Ursache auf die Gegenfahrbahn und kollidiert dort mit dem PKW. Durch den Zusammenstoß wird der Fahrer des Motorrads derart verletzt, dass dieser mittels Rettungshubschrauber in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht wurde. (Polizei Bad Ems) 

Wie gut sind Haushalte nach der Flutkatastrophe 2021 vorbereitet?

Umfrage zur Katastrophenvorsorge
Wie gut sind Familien und Privathaushalte in Deutschland auf Krisen und Katastrophen vorbereitet? Dieser Frage geht eine aktuell laufende bundesweite Umfrage zur individuellen Krisen- und Katastrophenvorsorge nach. Die Teilnahme ist noch bis 30. April online möglich und dauert nur wenige Minuten.
Ziel der Erhebung ist es, den aktuellen Stand der Vorsorge in der Bevölkerung systematisch zu erfassen und belastbare Erkenntnisse für Wissenschaft, Verwaltung und Bevölkerungsschutz zu gewinnen. Ein besonderer Fokus der Auswertung liegt auf der Frage, ob sich das Vorsorgeverhalten von Menschen unterscheidet, die in den vergangenen Jahren von schweren Schadensereignissen betroffen waren oder diese in ihrem näheren Umfeld erlebt haben.

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Schnelle Hilfe im Westerwald: Innerhalb von 24 Stunden zur Lösung

Ein bewegender Hilferuf aus dem Westerwald hat in den vergangenen Tagen gezeigt, was gemeinschaftliches Engagement bewirken kann. Eine alleinerziehende Mutter, die sich mit großer Hingabe um ihren Sohn mit Pflegegrad 3 kümmert, stand plötzlich vor einer existenziellen Herausforderung: Ihr Auto war nicht mehr verkehrssicher, eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ohne Fahrzeug drohten wichtige Arzttermine, Therapien und ein anstehendes Gutachten zu scheitern.

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Förderung privater Balkon-PV-Anlagen läuft weiter

Förderung privater Balkonkraftwerke: Kreis-Programm läuft weiter 

Altenkirchen. Der Landkreis Altenkirchen setzt sein Förderprogramm für private Photovoltaik-Balkonkraftwerke fort. Die Maßnahme wird vollständig aus Landesmitteln im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) finanziert. Von den insgesamt bereitgestellten 120.000 Euro stehen derzeit noch knapp 30.000 Euro zur Verfügung. Aufgrund einer Anpassung der Förderrichtlinie können weiterhin Anträge gestellt werden. Die Förderung beträgt 40 Prozent der Bruttoinvestitionskosten, maximal jedoch 200 Euro pro Anlage.

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