Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.
Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen. Konkret wird in der Äderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.
Koblenz (ots)
Die Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Koblenz führte am Donnerstag, 08.10.2020 und am Freitag, 09.10.2020, intensive zivile Fahndungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung auf den Bundesautobahnen durch. Neben einer Vielzahl von Einsatzkräften aus ganz Rheinland-Pfalz waren auch Fahndungskräfte aus Hessen, Bayern und der Hansestadt Hamburg beteiligt.
Mit dieser länderübergreifenden Fahndungsmaßnahme setzte die Polizei einen Impuls zur Bekämpfung "Reisender Täter", welche in häufigen Fällen die Bundesautobahnen als Anreise- und Fluchtwege zur Begehung von Einbrüchen und Diebstählen nutzen.
Im Zuge des Einsatzes konnten zahlreiche Personen und Fahrzeuge kontrolliert werden. Dies führte zur Aufhellung einer Vielzahl von Straften im Bereich der Betäubungsmittel-, Eigentums- und Fälschungskriminalität. Hierbei konnten zudem mehrere Fahrzeuge mit gefälschten Kennzeichen und TÜV-Plaketten sicherstellen werden und es ergaben sich in einem Fall weitere Ermittlungsansätze gegen Fälscher von Ausweisen. In einem weiteren Fall konnte eine durch die Staatsanwaltschaft gesucht Person mit Haftbefehl festgenommen und einer Justizvollzugsanstalt zugeführt werden. (Quelle Polizei Koblenz)
Koblenz (ots)
Bereits am 4. August 2020 haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Koblenz bei einer Kontrolle auf der BAB 61 mehr als 15 Kilogramm Ecstasy sichergestellt.
Laut den Frachtpapieren sollte der LKW nur mit Keksen beladen sein, die nach Südosteuropa transportiert werden sollten. Damit gaben sich die Kontrollbeamten nicht zufrieden und nahmen den Kühlauflieger genauer unter die Lupe. Die Hartnäckigkeit sollte sich auszahlen, da in einem Staukasten drei Einkaufstüten aufgefunden wurden, was den Fahrer, einen 29-jährigen Serben, plötzlich sehr nervös werden ließ. Bei der Kontrolle der Taschen fanden die Kontrollbeamten dann den Grund für die gestiegene Nervosität, 15,3 Kilogramm Ecstasypillen. Die rosa- und grünfarbenen Pillen waren in mehreren durchsichtigen Beuteln verpackt. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Test reagierte positiv auf Ecstasy. Es handelt sich um ca. 34.000 Pillen. "Die sichergestellten Drogen haben einen Straßenverkaufspreis von weit mehr als 250.000 Euro.", so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamtes Koblenz. Des Weiteren wurden vier ein-Kilogramm-Beutel eines weißen Pulvers festgestellt. Die Überprüfung ergab, dass es sich um eine Substanz handelt, die häufig als Streckmittel für Kokain Verwendung findet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wurde vom zuständigen Ermittlungsrichter Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main.
Um Anschlussermittlungen nicht zu gefährden, wird die Meldung erst heute veröffentlicht. (Quelle Polizei Koblenz)
Rettert (ots)
Am 23.09.2020 kontaktierte die 81-jährige Geschädigte, aufgrund eines Flyers einen Anbieter für Teppichreinigungen. Man vereinbarte einen Gesamtbetrag von 1500EUR für die Reinigung von insgesamt sechs Teppichen. Während der Abholung der Teppiche wurde der Geschädigten auch ein entsprechendes Liefer-/Abholscheinformular ausgestellt, welches von einem der insgesamt vier unbekannten Täter jedoch in einem unbemerkten Moment auf einen deutlich höheren Betrag geändert wurde, was der Geschädigten zunächst nicht auffiel. Als die gereinigten Teppiche wieder geliefert wurden, forderten die Täter von der Geschädigten nun den höheren Betrag, hierzu wollten diese auch keine Rechnung ausstellen. Da die Täter Druck auf die Geschädigte ausübten, holte diese sich Nachbarn zu Hilfe welche die Polizei verständigten. Daraufhin verließen die Täter umgehend die Örtlichkeit. Die Teppiche verblieben bei der Geschädigten. Eine entsprechende Recherche ergab, dass das auf dem Flyer angegebene Teppichhaus nicht existent ist.
Haben Sie den Verdacht, Opfer eines unseriösen Notdiensts/Haustürgeschäftes geworden zu sein, dann scheuen Sie sich nicht, umgehend Ihre örtliche Polizei darüber zu informieren. (Quelle Polizei Diez)
Im Leben läuft nicht immer alles wie geplant. Persönliche Krisen, Konfliktsituationen und schwierige Lebenslagen können jeden treffen. Menschen, die daraufhin psychisch erkranken, sowie deren Angehörige und Freunde stehen jedoch nicht allein da. So bietet zum Beispiel die Regionale Diakonie Westerwald seit mehr als 20 Jahren Hilfe in der Kontakt- und Informationsstelle für psychisch kranke Menschen (KIS) an.
Weiterlesen ...Regionaler Runder Tisch Rhein-Westerwald informiert
Die Nachricht erschütterte vor einigen Wochen weit über den Westerwaldkreis hinaus: Eine Frau aus Ebernhahn wurde ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge durch Schläge mit einem Hammer getötet. Dringend tatverdächtig ist ihr Ex-Ehemann. Dieser mutmaßliche Femizid geschah mitten unter uns und bewegte auch die Mitglieder des Regionalen Runden Tischs Rhein-Westerwald (RRT) zutiefst.
Dieser besteht aus rund 60 Mitgliedern von hilfs- und fachbezogenen Dienstleistungen für Frauen und Kindern mit Gewalterfahrungen aus dem Westerwaldkreis sowie den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied. Bei der jüngsten Sitzung waren sie sich mit Blick auf die erschreckende Tat einig: Fakten rund um das Thema Femizid sind in Deutschland zu wenig bekannt und es besteht dringende Notwendigkeit, diese stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.
Der Kreisvorstand der FDP Westerwald hat am 22. Juli 2026 einstimmig Forderungen zur geplanten gesetzlichen Kapitalrente beschlossen. Sie soll die bestehende gesetzliche Rente um eine zusätzliche, am Kapitalmarkt finanzierte Vorsorge ergänzen, sie aber nicht ersetzen. Auf Antrag des stellvertretenden Kreisvorsitzenden Patrick Häbel fordert der Verband eine weltweit gestreute Geldanlage, eine Kostenobergrenze von 0,5 Prozent pro Jahr, persönliche Rentenkonten und die Vererbbarkeit des angesparten Vermögens.
Die zusätzlichen Beiträge sollen überwiegend in Aktien von Unternehmen aus verschiedenen Ländern und Branchen fließen. Die breite Streuung soll das Risiko verringern. Staatsanleihen, politisch ausgewählte Projekte oder die Finanzierung öffentlicher Haushalte sollen dagegen nicht zum Schwerpunkt der Anlage werden.
Kingdom Honey SDN BHD ruft "Royal Honey - The Ultimate Power Source" auch aus Rheinland-Pfalz zurück. Grund: Das Produkt enthält die nicht deklarierten Arzneimittel Sildenafil und Paracetamol. Bei Sildenafil handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen, in Lebensmitteln ist es nicht zugelassen. Aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Nebenwirkungen ist Sildenafil nur unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen. Bei Paracetamol handelt es sich um Arzneimittel zur Schmerzlinderung und Fiebersenkung. Auch dieses ist in Lebensmitteln nicht zugelassen. Betroffen von diesem Rückruf sind die 12x20-Gramm-Packungen mit der Kennzeichnung EAN: 9 555755 800036. Die Vertriebswege sind nicht bekannt. Es wird jedoch von einem bundesweiten Vertrieb ausgegangen.
Free & Easy ruft ein 5-teiliges Knetset in verschiedenen Varianten auch aus dem rheinland-pfälzischen Handel zurück. Grund: Das Produkt enthält ein Gemisch der Konservierungsstoffe Methylisothiazolinon (MI) und Methylchloroisothiazolinon (MCI) in einer Konzentration, die den gesetzlichen Grenzwert überschreitet. Hautkontakt mit Produkten, die MCI und MI enthalten, kann bei sensibilisierten Personen allergische Reaktionen wie Kontaktdermatitis hervorrufen. Betroffen von diesem Rückruf sind die Packungen mit der Chargennummer 503037, mit der Action-Artikelnummer 3202336 und mit den EAN-Codes 8720573841573 und 8720573952385. (LUA)
Eine Woche voller Abenteuer und Gemeinschaft
Westerburg / Emmerichenhain (shg) Hinter den „Ferienhelden“ liegt eine vollgepackte Woche: Bei den Sommerferienspielen der Evangelischen Kirchengemeinden erlebten insgesamt 42 Grundschulkinder in Westerburg und in Emmerichenhain eine gemeinsame Zeit voller Aktionen, Ausflüge und dem Schließen neuer Freundschaften. In Westerburg drehte sich inhaltlich alles um die biblische Geschichte von Rut, einer mutigen Frau, die ihren eigenen Weg geht. In Emmerichenhain standen die Geschichten von David, Jonathan und Saul im Mittelpunkt, in denen es um Freundschaft, Mut und Vergebung ging. An beiden Orten brachten die Teams die Erzählungen morgens als kurzes Theaterstück auf die Bühne, bevor die Kinder die Themen in kreativen und spielerischen Aktionen vertiefen konnten.
Weiterlesen ...Im Insolvenzverfahren des Vereins Familienferiendorf Hübingen e.V. haben das PLUTA Team und der Vorstand gemeinsam mit den Unterstützern ein wichtiges Etappenziel für die Sanierung erreicht. Die erforderliche Summe von 350.000 Euro für das Rettungskapital wurde erfolgreich eingeworben. Die entsprechende Frist ist inzwischen abgelaufen. Das Geld soll als Planzahlungen für die Insolvenzgläubiger und als Liquiditätsüberbrückung verwendet werden, damit das Familiendorf über die umsatzschwächeren Wintermonate kommt.
Insolvenzverwalter Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sagt: „Das Familienferiendorf hat genug Geld eingesammelt und sein Ziel voll erreicht. Damit können wir nun den Insolvenzplan finalisieren und zeitnah beim Amtsgericht einreichen.“
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