Altenkirchen (Westerwald) (ots)
Am Donnerstagnachmittag wurde der Polizeiinspektion Altenkirchen telefonisch eine leblose Person am Bahnhof in Altenkirchen gemeldet. Eine Funkstreifenbesatzung fand den Mann auf einer Wiese liegend. Puls und Atmung wurden kontrolliert und nach einer Weile gelang es auch, den Mann zu wecken. Es wurde festgestellt, dass er deutlich alkoholisiert war. Bei der Frage nach seinen Personalien gab der 30-Jährige, der aktuell ohne festen Wohnsitz ist, diese nur widerwillig an und begann, die eingesetzten Polizeibeamten zu beleidigen. Nachdem er deswegen ermahnt wurde, stand er auf und versuchte, eine körperliche Auseinandersetzung zu provozieren. Es stand fest, dass er in diesem Zustand nicht vor Ort gelassen werden konnte. Zur Verhinderung von Straftaten sollte er daher in Gewahrsam genommen werden. Dagegen wehrte sich der Mann jedoch vehement, so dass er zu Boden gebracht wurde. Er sperrte sich weiter und versuchte zu treten, so dass der Taser eingesetzt werden und der Mann gefesselt werden musste. Der Mann wurde leicht verletzt und nach ärztlicher Untersuchung und Entnahme einer Blutprobe am Abend in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Widerstands und Beleidigung erstattet.
Die Stadt hat Post von Hessen Mobil in Wiesbaden erhalten. Darin wird die Förderfähigkeit eines an die alte Lahnbrücke angebauten Geh- und Radwegs bezweifelt.
Wie Bürgermeister Dr. Marius Hahn in der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mitteilte, fußen diese Zweifel jedoch nicht auf dem eigentlichen Bauwerk, sondern an den Rahmenbedingungen. Der sogenannte Nepomuksteg war auch vom Landesamt für Denkmalpflege als durchaus machbar eingestuft worden. Allerdings war der Bau des Stegs mit einer Einbahnstraßenreglung auf der alten Brücke verbunden, um der für eine Förderung erforderlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Rechnung zu tragen.
In den Hessen Mobil zunächst vorgelegten Planungen zur Prüfung einer Förderfähigkeit war der Kraftfahrzeugverkehr lediglich in Fahrtrichtung Innenstadt vorgesehen. Diese Einbahnstraßenreglung war auch vom Magistrat befürwortet worden und ist zudem Bestandteil des Masterplans Mobilität, wurde jedoch von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Durch die Ablehnung musste der Förderantrag mit dem bestehenden Zweirichtungsverkehr für den motorisierten Individualverkehr eingereicht werden.
Mit WE ROCK QUEEN hat sich eine außergewöhnliche Konzertproduktion etabliert, die die Musik der britischen Rocklegende QUEEN in höchster Qualität und mit geradezu mitreißender Spielfreude interpretiert. Losgelöst von rein optischen Effekten setzt WE ROCK QUEEN den Schwerpunkt der Tribute-Show auf die authentische Wiedergabe der Songs. Musikalisch sehr nah am Original, aber dennoch mit einem erkennbar eigenen Stil.
WE ROCK QUEEN spielt in einem ca. 2,5 bis 3-stündigen Konzert die bekanntesten Songs von QUEEN, einer Band, die damals, wie heute die Musikwelt bewegt und sie bis heute geprägt hat. Freddie Mercury galt als einer der bedeutendsten Rocksänger seiner Zeit. Mit seiner Band QUEEN mischte er über 20 Jahre ganz oben in den Hitparaden mit und präsentierte uns eine Reihe unvergesslicher Welthits. Mit WE ROCK QUEEN können die Fans dieser Band das unglaublich breite musikalische Spektrum von Glamrock, Rock bis hin zu opernhaft anmutenden Stücken noch einmal live erleben.
Hier bieten Musiker der Extraklasse eine ganz besondere Tribute-Show auf höchstem Niveau. Mit Hits wie „I Want To Break Free“, „Radio GaGa“, dem grandiosen „We Will Rock You“ oder
„I Want It All“ und „We Are The Champions“ wird das Konzert selbst für anspruchsvolle QUEEN-Anhänger zu einem ganz besonderen und unvergesslichen Erlebnis.
Der Förderverein der Ökumenischen Stadtbücherei Betzdorf zeigte sich spendabel:
Fünf schön gestaltete und übersichtliche Medientröge konnten in der letzten Woche der Bücherei übergeben werden.
Axel Cherouny (Bild), der Vorsitzende des Fördervereins der Ökumenischen Stadtbücherei, zeigte sich erfreut über die ansprechende Gestaltung der Tröge. Die Schreinerei Leonhardt aus Betzdorf setzte die Vorgaben der Bücherei gekonnt um, so dass die DVD-Spielfilme in Zukunft übersichtlicher und ansprechender präsentiert werden können.
Die Arbeit des Fördervereins stellt eine wichtige Säule der Büchereiarbeit dar.
Anhand der Spendengelder können zusätzliche Anschaffungen für die Bücherei getätigt werden. So zum Beispiel Mobiliar zur Präsentation von Medien oder neuer Lesestoff für den jährlich stattfindenden Lesesommer für Kinder und Jugendliche von 6 – 16.
Die hohe Beteiligung in der Ökumenischen Stadtbücherei beim Lesesommer 2020 www.lesesommer.de spricht für sich. 200 Kinder und Jugendliche haben sich bereits angemeldet und freuen sich über die große Anzahl spannender, neuer Bücher, die darauf warten, ausgeliehen zu werden.
Infos zum Förderverein der Ökumenischen Stadtbücherei Betzdorf unter www.stadtbuecherei-betzdorf.de/Über-uns/Förderverein (Quelle VG Betzdorf)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.