Montabaur (ots)
Montabaur Am Freitag, den 19.06.2020 kam es im Dienstgebiet der Autobahnpolizei Montabaur aufgrund mehrerer Starkregenfälle und nicht angepasster Geschwindigkeit innerhalb von vier Stunden zu insgesamt sieben Verkehrsunfällen. Hervorzuheben sind dabei zwei Verkehrsunfälle. Ein LKW-Unfall auf der BAB48 in Fahrtrichtung Westerwald, im Bereich der Anschlussstelle Bendorf im Baustellenbereich und ein Unfall zwischen zwei PKW mit Personenschaden auf der A3 FR Frankfurt unmittelbar vor der Anschlussstelle Dierdorf. Gegen 16:00h meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer und die Leitstelle einen Unfall zwischen einem LKW und einem PKW an der Anschlussstelle Bendorf auf der BAB48 in Fahrtrichtung Höhr-Grenzhausen.
Entwurf für die Sanierung mit Zeitplan wird den Stadtverordneten vorgelegt
Das sogenannte neue Rathaus ist fast komplett geräumt, der Umzug in das Stadthaus am Standort „Über der Lahn“ ist vollzogen. Das Bürgerbüro ist noch Erdgeschoss des neuen Rathauses. Erst wenn dies seinen Platz im direkt benachbarten alten Rathaus gefunden hat, kann der Komplex veräußert werden. Nun zeichnet sich auch eine Zeitschiene für die Sanierung des alten Rathauses und eines Umzugs des Bürgerbüros ab.
Dem Magistrat der Stadt wurde der Entwurf des Umbaus vorgestellt, die Stadtverordnetenversammlung wird sich in ihrer nächsten Sitzung am 29. Juni damit beschäftigen. „Mit der nun vorgelegten Planung gibt es eine klare zeitliche Perspektive“, erläutert der 1. Stadtrat Michael Stanke. Danach soll bis September die Ausführungsplanung vorgelegt und im Dezember mit dem neuen Haushalt die Gelder für den Bau eingestellt werden. Der Start der Arbeiten ist im August kommenden Jahres vorgesehen, im Februar 2023 sollen sie beendet sein. Auf Grundlage des Entwurfs soll der Bauantrag für die Sanierung gestellt werden.
Der nun vorliegende Zeitplan ermöglicht nach Angaben von Bürgermeister Dr. Marius Hahn weitere Schritte. Für ihn heißt dies, in die Vermarktung des sogenannten neuen Rathauses einzusteigen. Mit der Fertigstellung der Sanierung des alten Rathauses und des anschließenden Umzugs des Bürgerbüros sei klar, dass das Gebäude mit Ablauf des zweiten Quartals 2023 von der Stadt geräumt sei. Die Vermarktung des Ende der 1960er Jahre errichteten und später aufgestockten Neubaus soll wesentlich auch an Konzepte gebunden werden, die die Interessenten mit vorlegen.
Inspiriert von der Coronakrise
111 Schaufensterpuppen, die mit rotweißem Flatterband umwickelt sind, werden am kommenden Sonntag, 21. Juni, auf der Limburger Lahnbrücke und vor dem Limburger Dom zu sehen sein.
Hinter der Kunstinstallation steckt der Künstler Dennis Josef Meseg, der seine Installation bereits spontan Anfang Juni in der Domstadt gezeigt hat. „Es ist spannend, wie Künstler die Coronakrise verarbeiten und zum Nachdenken anregen“, sagt Bürgermeister Dr. Marius Hahn und stellt für das Projekt gerne öffentliche Fläche zur Verfügung.
Die Kunstinstallation ist ein Mahnmal. Sie soll zu mehr Achtsamkeit und Wertschätzung gegenüber sich selbst, seiner Umwelt und seinen Mitmenschen aufrufen. „Wir sollten nichts als selbstverständlich nehmen, wahrnehmen, wie wertvoll alles um uns herum ist und bedenken, wie schnell sich Alles um uns herum verändern kann“, sagt Meseg, der an der Alanus Hochschule in Alfter und Bonn studiert. Fotos:
Anfang Juni baute Künstler Dennis Josef Meseg seine Installation „It is like it is“ bereits im Limburger Schleusenweg auf. Am kommenden Sonntag, 21. Juni, kommt er erneut nach Limburg. (Foto: Dennis Josef Meseg)
KOBLENZ. Unseriöse Personen sind in den vergangenen Tagen in der Verbandsgemeinde Rennerod unterwegs: Sie versuchen Kunden der Kevag Telekom (KTK) unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu einem Vertragswechsel ihres Internetanbieters zu bewegen. Achtsamen Bürgern sind solche dubiosen Vertreter zum Beispiel in Seck aufgefallen.
„Unsere Kunden werden hier mit zweifelhaften Methoden bewusst getäuscht“, sagt Christof Furch, Bereichsleiter Vertrieb und Marketing bei der KTK. Die Werber behaupten, die KTK würde ihre Leistungen nicht einhalten und eine Vertragsumstellung sei auf Glasfaser innerhalb von einem Tag möglich. Außerdem sei das Netz der KTK schlecht und veraltet, würde gar demnächst abgestellt. „Das alles ist frei erfunden“, erklärt Christof Furch. „Das Gegenteil ist richtig: Wir bieten unseren Kunden aktuell 400 M/Bit und mehr im Download über das Kabel-Glasfasernetz an und haben erst vor Kurzem im ganzen Westerwald das Glasfasernetz ausgebaut.“ Zudem hat das Unternehmen keine Verbindung zur Deutschen Telekom, sondern ist eine 50-prozentige Tochter der Energieversorgung Mittelrhein (evm).
Die KTK bittet die Bürger um Vorsicht an der Haustür – insbesondere bei Vertragsabschlüssen. „Sollten Zweifel aufkommen, können sich betroffene Kunden gerne jederzeit an uns wenden“, erklärt Furch. „Unsere Angebote können interessierte Kunden außerdem auch auf unserer Internetseite, in unserem Kundenzentrum in Koblenz oder telefonisch abrufen.“ Die KTK ist unter der Telefonnummer 0261 20-16-20 oder unter www.ktk.de erreichbar. (Quelle Kevag)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.